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Strichzeichnung von Corona-Viren

Eingliederungshilfe: Verfahren zur Erstattung der Corona-Einmalzahlung

13.01.2022 LWL-Referat Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche

Im November 2021 wurden die Jugendämter in Westfalen-Lippe darüber informiert, dass der Landschaftsverband Westfalen-Lippe in den Bereichen, in denen er zuständig, ist die Corona-Einmalzahlung erstattet, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Verfahren zur Abwicklung wird hier dargestellt.