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RS Nr. 32/2023: Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ Antragstellung ab dem 08.12.2023 möglich

12.12.2023 LJA

„kinderstark – NRW schafft Chancen“

Die Förderrichtlinie ist mit Veröffentlichung des Ministerialblatt Nr. 48 vom 07.12.2023 nun rechtskräftig. Die Antragstellung für das Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ ist daher ab dem 08.12.2023 möglich.

Eine Sprechblase mit einem i für Information als Inhalt (stock.adobe.com / christianchan)

Förderaufruf zum Landesprogramm "Gemeinsam MehrWert - Vielfältige Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen"

07.12.2023 LJA

Unter Steuerverantwortung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe bzw. der Kreis- oder Kommunalverwaltung soll mit dem Landesprogramm auf spezifische Bedarfe und unterschiedliche Voraussetzungen in den Kreisen und Kommunen im Kontext der Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen eingegangen werden.

Mann steht auf Straße, auf der das Wort START geschrieben steht (Bildnachweis: bluedesign – stock.adobe.com)

Neues zum Kinder- und Jugendförderplan

30.11.2023 LJA

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW hat gebeten, zur Antragsstellung für den Kinder- und Jugendförderplan NRW aufzurufen. Anträge auf Förderung von Projekten mit Kindern und Jugendlichen ab dem 01.05.2024 können ab sofort und online gestellt werden.

Foto von jungen Menschen verschiedener Nationalitäten, die sich an den Händen halten (Bild: AdobeStock / what4ever).

Vorgezogene Antragsstellung für die Bereiche "Internationale Jugendarbeit" und "Gedenkstättenfahrten" des KJFP NRW

01.09.2023 LJA

Die Antragstellung in den Bereichen Gedenkstättenfahrten (Pos. 2.2) und Internationale Jugendarbeit (Pos. 5.2) ist ab sofort möglich. Gefördert werden Maßnahmen, die in der Zeit vom 01.01.2023 - 30.06.2023 durchgeführt werden. Reichen Sie Ihren Antrag bis zum 15.10.2022 online ein.