Überregionaler Arbeitskreis der Amtsvormünder in NRW
Im überregionalen Arbeitskreis der Amtsvormünder in NRW sind die Amtsvormünder der Jugendämter und beide NRW-Landesjugendämter vertreten. In den Arbeitssitzungen findet ein Austausch zwischen den Praktikerinnen und Praktikern statt. Darüber hinaus werden Arbeits- und Orientierungshilfen entwickelt, in denen fachliche Standards für die Aufgabenwahrnehmung beschrieben werden. Alle vier Jahre führen die NRW-Landesjugendämter mit dem überregionalen Arbeitskreis den NRW-Vormundschaftstag durch.
Weitere Details auf der Website des überregionalen Arbeitskreises: www.ak-av-nrw.lwl.org
Überregionaler Arbeitskreis Koordinierungsstellen in NRW
Im "überregionalen Arbeitskreis Koordinierungsstellen" sind 20 örtliche Jugendämter und die beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter vertreten. Ziel dieses überregionalen Arbeitskreises ist es, Empfehlungen und Arbeitshilfen zu den allgemeinen Aufgaben im Vormundschaftswesen zu entwickeln und darzustellen, wie diese sinnvollerweise von einer jugendamtsinternen Koordinierungsstelle erledigt werden können. Einer solchen Koordinierungsstelle kommt insbesondere wegen der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts eine große Bedeutung zu. Zum 01.01.2023 hat der Bundesgesetzgeber vorgegeben, dass die Aufgaben der Vormundschaft funktionell, organisatorisch und personell von den übrigen Aufgaben des Jugendamtes zu trennen sind mit der Folge, dass die sogenannten "Mischarbeitsplätze" aufzulösen sind.