Gesetzliche Grundlage für die Beistandschaft des Jugendamtes sind die §§ 1712 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Zu den Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachdiensten Beistandschaft gehört die Feststellung der Vaterschaft, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche. Die Beratung, die Unterstützung und die Beistandschaft nach §§ 18, 52a und 55 SGB VIII (Drei-Stufen-Hilfe) sind kostenfreie Dienstleistungen und gehören zu den Aufgaben der Jugendhilfe. Voraussetzung für die Einrichtung einer Beistandschaft für ein Kind ist ein schriftlicher Antrag eines Elternteil.
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Unser Auftrag
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen berät den Fachdienst Beistandschaften in den Jugendämtern, bietet unter anderem die Fortbildungsreihe "Fahrplan: Fachwissen Beistandschaft" (in Kooperation mit dem LVR) und andere Veranstaltungen an. Darüber hinaus werden im "Arbeitskreis der Beistände in NRW" Impulse für die Praxis entwickelt.
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Beratung
Die Fachberatung Beistandschaft im LWL-Landesjugendamt Westfalen berät die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern, denen die Aufgaben des Beistandes übertragen wurden.
Zu den Aufgaben der Fachdienste Beistandschaft in den Jugendämtern gehören:
die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche
die Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung
die Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen
die Beratung und Unterstützung zum Anspruch auf Betreuungsunterhalt des Elternteils, der das Kind betreut
die Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen
die Beratung nicht verheirateter Eltern über die Abgabe der Sorgeerklärung.
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Überregionaler Arbeitskreis
Die Fachberatungen des LWL-Landesjugendamtes Westfalen und des LVR-Landesjugendamtes Rheinland leiten gemeinsam den überregionalen Arbeitskreis der Beistände in NRW. Dieser tagt zweimal im Jahr. Neben dem fachlichen Austausch werden die Arbeits- und Orientierungshilfen für Beistände aktualisiert sowie fachliche Stellungnahmen und Empfehlungen für die Jugendämter in NRW erarbeitet.
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