Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf eine gewaltfreie Erziehung umzusetzen und sie vor Gefährdungen zu schützen, ist eine zentrale und komplexe Aufgabe der Jugendhilfe.
§ 8a SGB VIII konkretisiert den im Grundgesetz verankerten Schutzauftrag und klärt, welche Schritte bei Bekanntwerden einer (möglichen) Kindeswohlgefährdung im Jugendamt einzuhalten sind und wie die Träger der freien Jugendhilfe in diesen Schutzauftrag einzubinden sind. Ein Schutzplan (bzw. eine Schutzvereinbarung), der zwischen Sorgeberechtigten, Jugendamt und Trägern der freien Jugendhilfe vereinbart wird, regelt, mit welchen Schritten und Maßnahmen der Schutz des Kindes wieder hergestellt wird.
Kinderschutz ist Verantwortungsgemeinschaft
Alle Personen, die im beruflichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, können die Beratung durch eine insoweit erfahren Fachkraft in Anspruch nehmen. Dabei kann Kinderschutz nur gelingen, wenn sie als gemeinsame Aufgabe aller gesellschaftlichen Handlungsfelder verstanden wird und die Akteure zusammen arbeiten.
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Unser Auftrag
Wir stehen den Jugendämtern und Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe beratend zur Seite, wie sie bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen tätig werden. Wir geben Empfehlungen heraus, an denen sich die Jugendämter in der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz vor Ort orientieren können. Darüber hinaus bieten wir Fortbildungen und eine jährliche Tagung zum Kinderschutz an.
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Beratung
Mit unserer Fachberatung unterstützen wir die Jugendämter und die Träger der freien Jugendhilfe darin die Wahrnehmung des Schutzauftrages vor Ort umzusetzen. Wir beraten speziell auch zum Schutzauftrag bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt.
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Erlebst du körperliche oder physische Gewalt?
Wende dich an dein Jugendamt!
Gemeinsam schaffen wir das und finden eine Lösung. Das zeigt auch eine Initiative aus NRW.
Dein zuständiges Jugendamt findest du weiter unten auf dieser Seite.
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