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Adoption

Leitgedanke der Adoption ist immer das Wohl des Kindes.

Die Adoption soll Kindern, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können oder mit einem Elternteil in einem neuen Familiensystem leben (Stiefkindadoption), Geborgenheit und Zuwendung und die rechtliche Stellung wie ein leibliches Kind ermöglichen.

Das Wissen um die eigene Herkunft sowie ein Informationsaustausch oder Kontakt zwischen den Familiensystemen kann zum Gelingen einer Adoption beitragen. Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstellen haben den Auftrag die leiblichen Eltern, die Annehmenden und das Kind – entsprechend seines Alters – vor, während und nach einer Adoption ausführlich zu beraten und zu begleiten.

Illustration eines Paares mit Kind

Unser Auftrag

Die Zentrale Adoptionsstelle steht für Fragen rund um das Thema Adoption zur Verfügung. Ihr Auftrag ergibt sich aus dem deutschen und internationalen Recht.

Sie berät und unterstützt die (gemeinsamen) Adoptionsvermittlungsstellen der örtlichen Stadt- und Kreisjugendämter und der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich Westfalen-Lippe. Sie ist außerdem für internationale Adoptionsverfahren zuständig.

Die Adoptionsvermittlung im Inland ist ausschließlich Aufgabe der örtlichen Adoptionsvermittlungsstellen.

Beratung

Die Zentrale Adoptionsstelle berät ...

  • Adoptionsbewerber:innen (Paare/Einzelpersonen) bei Fragen zur Annahme eines Kindes, zum Adoptions- und Adoptionsvermittlungsrecht und zur Auslandsadoption.
  • die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstellen und bietet diesen fachspezifische Fortbildungen an.
  • Adoptivfamilien nach Abschluss des Adoptionsverfahrens (insbesondere Auslandsadoption).
  • und unterstützt Adoptierte bei ihrer Herkunftssuche (Inlands- und Auslandsadoptionen).

Auslandsvermittlung

Die Zentrale Adoptionsstelle ...

  • berät bei Fragen zur Auslandsadoption.
  • führt internationale Adoptionen durch.
  • bietet Informationsveranstaltungen und Seminare zum Thema "Auslandsadoption" an.
  • überprüft Hinweise, um illegale Adoptionspraktiken zu unterbinden.
  • fertigt gutachtliche Stellungnahmen im Rahmen der gerichtlichen Anhörung bei Adoptionsverfahren mit Auslandsberührung.

Genehmigungs-Behörde

Die Zentrale Adoptionsstelle ...

  • gibt ihre Zustimmung zur Bildung gemeinsamer Adoptionsvermittlungsstellen benachbarter Jugendämter.
  • erteilt Jugendämtern Ausnahmegenehmigungen für die personelle Ausstattung der Adoptionsvermittlungsstelle.
  • entscheidet über die Anerkennung von (Auslands-)Vermittlungsstellen der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe und beaufsichtigt diese.

Überregionaler Arbeitskreis

Überregionaler Arbeitskreis der Adoptions- und Pflegekinderdienste beim LWL-Landesjugendamt Westfalen

Mit dem überregionalen Arbeitskreis ermöglicht das LWL-Landesjugendamt Westfalen Fachkräften der Adoptionsvermittlungsstellen und Pflegekinderdienste in Westfalen-Lippe einen regelmäßigen Fachaustausch. Stellvertretend für eine Region / Stadt oder für einen regionalen Arbeitskreis nehmen sowohl Fachkräfte der Adoptions- und Pflegekinderdienste der Stadt- und Kreisverwaltungen als auch Vertreter:innen der Fachdienste bei Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe teil.

Es werden spezifische Themen und Fragestellungen der Pflegekinderhilfe und der Adoptionsvermittlung besprochen, ein kollegialer Austausch gefördert und die Erstellung von Arbeitshilfen oder gemeinsamen Positionspapieren.

Fragen zum Arbeitskreis richten Sie gerne an Hildegard Büning (Adoption) und Imke Büttner (Pflegekinderhilfe).

Kooperationen

Die Zentrale Adoptionsstelle arbeitet zusammen mit...

  • Fachkräften der (gemeinsamen) Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter und der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe für Inlandsadoptionen,
  • Fachkräften der Auslandsvermittlungsstellen der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Behörden und Stellen im In- und Ausland, die an internationalen Vermittlungsverfahren beteiligt sind,
  • Richter:innen und Notar:innen sowie weiteren an Adoptionsverfahren beteiligten Personen und Institutionen.

Online Services

Internationales Adoptionsverfahren

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Ihre Ansprechpersonen

Nehmen Sie möglichst Kontakt zu Ihrer örtlich zuständigen Ansprechperson auf (siehe oben).

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