Wie wir arbeiten
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen versteht sich als öffentlicher Dienstleister für die kommunale und freie Kinder- und Jugendhilfe.
Es ist Bindeglied zwischen den aktuell 91 örtlichen Jugendämtern des Verbandsgebietes sowie dem nordrhein-westfälischen Kinder- und Jugendministerium.
Unser Selbstverständnis
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen verknüpft Aufgaben der finanziellen Förderung und der Betriebsaufsicht über knapp 5.000 Kitas und rund 450 Erziehungshilfeeinrichtungen mit Fachberatungsangeboten und Fortbildungen. Neben der finanziellen Förderung aus Programmen des Landes und Bundes stellt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe auch eigene Fördermittel zur Verfügung. Das Landesjugendamt steht den Trägern beratend zur Seite und bietet Serviceleistungen in Form von Empfehlungen und Arbeitshilfen an.
Es vertritt die Interessen der Jugendämter und unterstützt diese, besonders wenn es um neue Aufgabenstellungen geht. Dabei legen die Beschäftigten des LWL-Landesjugendamtes Westfalen Wert auf partnerschaftlichen Umgang mit den Jugendämtern. Vernetzung, Hilfeplanung, Leistungssteuerung und offene Kommunikation, soweit notwendig auch über institutionalisierte Arbeitskreise, zeichnet die Arbeit des LWL-Landesjugendamt Westfalen aus. Zielgruppen sind vorrangig die Leitungs- und Fachkräfte aus Jugendhilfeverwaltung sowie die Jugendpolitik.
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen entwickelt gemeinsam mit den Jugendämtern und freien Trägern in Westfalen-Lippe die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe weiter.
Unsere Basis: Die Leitlinien des Landesjugendamtes
Für die jeweilige Wahlperiode werden von Politik und Verwaltung Leitlinien entwickelt und damit Schwerpunkte der Arbeit gesetzt.
Darin einbezogen sind grundsätzliche Querschnittsthemen wie Inklusion, Ehrenamt, Geschlechtergerechtigkeit und interkulturelle Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe. Unser eigener Anspruch ist es, diese Themen immer mitzudenken. Vielfalt ist Normalität und eine Bereicherung, die das LWL-Landesjugendamt Westfalen als Chance begreift.
Ganz konkret: Jährliche Zielvereinbarungen
Auf Basis dieser Leitlinien werden zwischen Ausschuss und Verwaltung des LWL-Landesjugendamtes Westfalen jährliche Zielvereinbarungen geschlossen, die kurzfristigere Ziele in den Blick nahmen. Die Verwaltung berichtet jedes Jahr ausführlich zur Umsetzung.