Kooperationspapier: Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang junger Volljähriger vom Jugendamt zum Träger der Eingliederungshilfe nach § 36b Abs. 2 SGB VIII
Pilotphase beginnt
Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) gilt seit Juni 2021 ein neues Verfahren für den Zuständigkeitsübergang. Zentrale Rechtsgrundlagen sind dabei die Leistungsvoraussetzungen der Hilfe für junge Volljährige ab Vollendung des 21. Lebensjahres nach § 41 SGB VIII und die Vorgaben zum strukturierten Zuständigkeitsübergang zum Träger der Eingliederungshilfe nach § 36b Abs. 2 SGB VIII.
In 2023 arbeitete die multiprofessionelle AG § 36b mit Vertreter:innen der Jugendämter, des LWL-Inklusionsamtes Soziale Teilhabe und (in beratender Funktion) des LWL-Landesjugendamtes daran, die neuen Vorschriften in Form eines Kooperationspapiers in die Praxis zu überführen. Dabei verfolgte die AG § 36b das Ziel, Fachkräften beider Reha-Träger Handlungssicherheit zu geben und dadurch das übergeordnete Ziel zu erreichen, dass sich Leistungsberechtigte auf eine nahtlose und bedarfsgerechte Leistungsgewährung verlassen können.
Die Arbeit mit dem Kooperationspapier startet zunächst im Rahmen einer rund einjährigen Pilotphase bis Februar 2025 zur Erprobung der Inhalte. Dann folgt eine Revision, in die Rückmeldungen der Beteiligten einfließen (v.a. junge Menschen, doch auch Fachkräfte beider Reha-Träger und Träger der freien Jugendhilfe).