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Zukunftsplan Bildungslandschaften

15.11.2018 LJA

Zukunftsplan Bildungslandschaften

Auf den eigenen Beinen stehen, das Glück einer sicheren Zukunft erreichen können, den Horizont erweitern, Wissen erlangen, um sich eine eigene Meinung zu bilden. Etwas für das Leben nach der Schule lernen - all das antworten junge Menschen, wenn sich danach gefragt werden, was Bildung für sie bedeutet. 

Ihre Lebenslagen, Interessen und Bedürfnisse sind vielfältig, deshalb müssen Bildungsangebote und -orte breit gefächert sein. Auch der Blick auf die soziale Vielfalt ist von Bedeutung: Im Sinne des Inklusionsgedankens sind die besonderen Bedarfe einiger Kinder und Jugendlicher zu beachten.

Was ist Bildung?

Zusammenfassend gilt für den Zukunftplan folgende Betrachtung des Bildungsbegriffs: 

  • Bildung ist ein lebenslanger Prozess und versteht sich als Aneignung der Welt. Diese Aneignung geschieht über das Lernen und manifestiert sich als veränderbares Wissen, welches einer stetigen Reflexion unterliegt.
  • Kinder und Jugendliche sind dabei aktive Gestalter_innen ihrer Bildungsbiografie. Der ganzheitliche Bildungsbegriff ist eng mit dem Begriff der Partizipation verknüpft. Kinder und Jugendliche haben ein Grundrecht auf Mitbestimmung und demokratische Erfahrungen.
  • Bildung ist subjektiv, ein offener, biografischer Prozess, der bei jedem_jeder anders ist und abhängig von der Lebenswelt des jeweiligen Menschen. Um Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen zu erhöhen, ist in Bildungsprozessen eine Subjektorientierung relevant.
  • Um die individuelle Bildungsbiografie zu verstehen, ist eine Analyse auf der Basis eines ganzheitlichen Bildungsbegriffs notwendig. Hierzu gehört neben der formalen und non-formalen Bildung auch das Wissen um die Bedeutung des informellen Lernens.
  • Bildung heißt, sich (selbst) bilden: Im Austausch und der Auseinandersetzung mit sich selbst, den ihn_sie umgebenden Dingen und anderen Menschen verändert der_die Lernende sich aktiv selbst.
  • Bildung geschieht für viele junge Menschen im kommunalen Nahraum.
  • Bildungsbiografien sind eng mit individuellen und sozialen Rahmenbedingungen verbunden.
  • Bildung dient der Entfaltung der eigenen Persönlichkeit und Individualität und ist gleichzeitig Voraussetzung für soziale, kulturelle und politische Teilhabe. Bildung ist demnach nicht nur Grundlage der Selbstbestimmungsfähigkeit für die eigene Lebensgestaltung, sondern zudem für die Mitbestimmungsfähigkeit zur Gestaltung und Kritik der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse.

Die Entwicklung von Bildungslandschaften in NRW

Mit Blick auf Kinder und Jugendliche umfasst das Konzept einer Bildungslandschaft: 

  • die Vernetzung lokaler Akteur_innen, die praktisch mit jungen Menschen arbeiten.
  • die Kooperation zwischen der Bildungspolitik und -verwaltung des Landes und den kommunalen Bildungsakteur_innen aus der Jugendarbeit, der Schule, dem Sozialbereich oder der öffentlichen Daseinsvorsorge.
  • den systematischen Austausch zu/mit der Kommune und der Praxis.
  • die Entwicklung eines gemeinsamen ganzheitlichen Bildungsverständnisses, das auch durch die kommunale Spitze getragen wird.

Ziel ist es, verschiedene Lernorte in einem Netzwerk abzubilden und Kooperationen zu schaffen, um Kindern und Jugendlichen gute, vielfältige und mitbestimmte Bildung zu ermöglichen. So steht der Begriff der ganzheitlichen Bildung und der Ganztagsbildung im Mittelpunkt der Idee der Kommunalen Bildungslandschaften, verbunden mit dem Anspruch, bestmögliche Bedingungen des Aufwachsens und Lernens zu schaffen. Neben der umfassenden Gestaltung von Bildung sind weitere Vorteile von Bildungslandschaften u.a. der Austausch von Praxis und Verwaltung, die Vereinbarkeit von Interessen und Kompetenzen der beteiligten Akteursgruppen sowie die bessere Koordination von Bildungsübergängen.

In NRW gibt es seit 2008 zur Unterstützung der Kommunen auf Initiative des Schul- und Bildungsministeriums die Regionalen Bildungsnetzwerke. Im Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW gibt es seit 2011 zudem die Position zur Förderung Kommunaler Bildungslandschaften.

Kinder- und Jugendarbeit in Bildungslandschaften

Ganzheitliche Bildung ist ein Schwerpunkt der Kinder- und Jugendarbeit. Dabei stehen die Prinzipien der Selbstbildung und der Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen sowie der Subjektorientierung im Mittelpunkt. Veränderte Rahmenbedingungen der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen, die zunehmende Bildungsverantwortung der Kommunen und das bestehende Mandat der Kinder- und Jugendarbeit zur Interessenvertretung haben eine intensive 
Auseinandersetzung der Akteur_innen mit dem Konzept der Kommunalen  Bildungslandschaft hervorgerufen. Der gesetzliche Bildungsauftrag von Kinder- und Jugendarbeit geht aus dem Sozialgesetzbuch VIII hervor: „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“ (§ 11 SGB VIII Abs. 1).

Über ihren bildungs- und auch gesellschaftspolitischen Auftrag hinaus haben die Träger einen eigenen Anspruch, im Bildungsdiskurs wahrgenommen zu werden. Sie bieten eine Vielzahl von Bildungsaktivitäten und ermöglichen die Selbstbildung der jungen Menschen. Im 
selbstverständlichen Umgang miteinander lernen diese mit- und aneinander. Gerade im Rahmen des gesellschaftspolitischen Anspruchs ermöglicht Jugendarbeit die Vermittlung und Reflexion von Werten und Grundrechten. Sie ist ein Erprobungsfeld für das Verständnis von politischem Denken und Handeln. Ziel eines solchen Bildungsprozesses ist ein_e mündige_r Bürger_in, 
Persönlichkeitsentwicklung und -entfaltung. Hierzu gehören personale, soziale und interkulturelle sowie handwerkliche, körperliche, technische und kreative Entwicklungen.

Die Träger von Kinder- und Jugendarbeit sind handelnde Akteur_innen, um Bildungsbiografien von jungen Menschen individuell zu stärken. Hierzu ist es relevant, gemeinsam mit unterschiedlichen Bildungsakteur_innen in Bildungsnetzwerken aktiv und verantwortungsbewusst gestalterisch zu sein sowie sich als Bildungspartner_innen platzieren zu können. Für die Handlungsfelder der Jugendförderung nach §§ 11 – 14 SGB VIII sind in den Kommunen die kommunalen Jugendpfleger_innen verantwortlich. Ihnen obliegt die Steuerungs- und Planungsverantwortung für die Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbände und der Jugendsozialarbeit in den Sozialräumen bzw. Regionen und damit auch für die Mitgestaltung von Kommunalen
Bildungslandschaften. Dabei sollen sie, gemeinsam mit den Trägern der freien Jugendhilfe, unter anderem die Zusammenarbeit mit Schule an den verschiedenen Schnittstellen der Ganztagsbildung aktiv mitgestalten (vgl. auch § 7 3. AG KJHG NRW). Kinder- und Jugendarbeit ist ein Erprobungsfeld für das Verständnis von politischem Denken und Handeln. Ein besonderer Stellenwert kommt der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als Qualitätsmerkmal in den Handlungsfeldern der Jugendförderung und damit auch in der Gestaltungsperspektive der kommunalen Jugendpflege zu.

Als zentrale Ergebnisse der Projekte, die im Dialogforum vertretenen Akteur_innen durchgeführt haben, lassen sich folgende Punkte festhalten:

  • Akteur_innen der Kinder- und Jugendarbeit sind relevant für die Gestaltung von Kommunalen Bildungslandschaften. Sie können dazu beitragen, non-formale Bildung für Kinder und Jugendliche erlebbar zu machen und junge Menschen an der Gestaltung von Bildungslandschaften zu beteiligen. Bei diesem Bildungsprozess ist bemerkenswert, dass das Lernen mit der Lebenswelt junger Menschen verbunden ist.
  • Es trägt zum Gelingen einer Kommunalen Bildungslandschaft bei, wenn die Akteur_innen der Kinder- und Jugendarbeit, wie z.B. Jugendringe oder Offene Türen, eine koordinierende Rolle in den Strukturen und Netzwerken wahrnehmen, da so die Abstimmungen mit Schule, Jugendhilfe und weiteren Trägern von Bildungsangeboten stadt- bzw. kreisweit organisiert werden können und der Zugang zu diversen Bildungsangeboten geöffnet wird.
  • Es bedarf struktureller und finanzieller Rahmenbedingungen, um die Jugendarbeit in Bildungslandschaften zu stärken. Dazu gehören hauptberufliches Personal für eine qualitativ hochwertige fachliche und verbindliche Mitarbeit und zentrale Ansprechpartner_innen.
  • Zur Verwirklichung eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses in kommunalen Bildungslandschaften braucht es die Vernetzung aller relevanten Bildungsakteur_innen für gemeinsame Vorhaben und eine Beteiligung an relevanten Strukturen und Gremien innerhalb der Bildungslandschaften bzw. Netzwerke. Dies kann nur mit einem langfristigen politischen Willen gelingen, denn es bedarf finanzieller Ressourcen für den Auf-/Ausbau von verbindlichen Strukturen, die mit einer gewissen Hartnäckigkeit und Zuverlässigkeit agieren können. Zudem sind ein offizielles Mandat sowie klare Vereinbarungen und Verbindlichkeiten für die Zusammenarbeit von Jugendarbeit, Schule und anderen Bildungsakteur_innen vor Ort vonnöten.
  • Ein wesentlicher erster Schritt ist die gemeinsame Definition eines Bildungsbegriffes, um auf dieser Basis die Praxis innerhalb des Netzwerkes gestalten zu können.
  • Für gelingende Kooperationen und die Umsetzung ganzheitlicher Bildung für alle bedarf es gemeinsam verabredeter Ziele und Kriterien für deren Erreichung sowie die Verständigung über Ressourcen, die von den Akteur_innen wechselseitig in die gemeinsame Arbeit eingebracht werden.

Zukunftsplan Bildungslandschaften

Umsetzung eines weitern Bildungsbegriffs

Auch wenn viele Gestalter_innen der Bildungslandschaft ein weites Bildungsverständnis zugrunde legen, erfolgt in der Umsetzung eine Engführung auf das Lernen in formalen Bildungseinrichtungen. Es werden kaum Lernprozesse der non-formalen oder informellen Bildung in den Blick genommen. Angesichts der Tatsache, dass die Bedeutung von Selbstbildungsprozessen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in der Fachdiskussion unbestritten ist, taucht dieser Aspekt in konzeptionellen Überlegungen noch
nicht ausreichend auf. Für eine flächendeckende Umsetzung braucht es u.a. einen Paradigmenwechsel von der Ganztagsschule hin zur Ganztagsbildung. Das Dialogforum Bildungslandschaften setzt sich für ein profiliertes Trägerprofil und für vielfältige von Kindern und Jugendlichen mitbestimmte Bildungsgelegenheiten in und außerhalb der Schule ein. Die Prinzipien der Kinder- und Jugendhilfe wie Partizipation, Lebensweltorientierung, Gendersensibilität, Transkulturalität u.a. sind dabei leitend.

Vernetzung von Bildungsakteur:innen

Um Bildungsbenachteiligungen abzubauen, bedarf es einer besseren Koordination und Vernetzung der verschiedenen Bildungsakteur_innen. Vernetzte Systeme, in welche die beteiligten Kooperationspartner_innen ihre Potenziale einbringen können und Schnittstellen, die für Kooperationen zuständig sind und diese koordinieren, sind von Bedeutung für das Wissen umeinander und den Austausch und das Zusammenspiel von verschiedenen Bildungsakteur_innen. Die Verantwortung für ganzheitliche Bildung und die Umsetzung dieser kann nicht ausschließlich bei formalen Bildungsakteur_innen liegen. Durch eine Zusammenarbeit und gemeinsame Verantwortungsübernahme kann Bildung umfassend und im Sinne von Kindern und Jugendlichen gelingen.

Beachtung der Lebensphase Jugend

Die Lebensphase Jugend ist in der Bildungsdebatte aus dem Blick geraten. Die Perspektive hat sich in den vergangenen Jahren auf die (frühe) Kindheit verschoben. Eine fehlende Adressat_innen-Orientierung ist zu bemängeln. Die Berücksichtigung der verschiedenen Lebenslagen und der veränderten Jugendphase ist für die Umsetzung ganzheitlicher Bildung unerlässlich. Die Ungleichheit der Lebenslagen von jungen Menschen muss deshalb in die Bildungsdebatte mit aufgenommen werden. Diese sehr individuelle Lebensphase kann im Zusammenspiel von verschiedenen Bildungsakteur_innen begleitet werden.

Freiräume als Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung

Junge Menschen verbringen einen Großteil ihrer Zeit in der Ganztagsschule, an der Hochschule oder an ihrer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle. Dabei sind Freiräume außerhalb,
aber auch innerhalb dieser Lernorte zur Entwicklung der Persönlichkeit von immenser Bedeutung, um den unterschiedlichen Lebenslagen und Interessen junger Menschen gerecht zu werden und weitere (Lern-)Erfahrungen zu ermöglichen. Hierbei kann zwischen Lerngelegenheiten und -angeboten sowie freien Zeiten und Freiräumen, die sich Kinder und Jugendliche völlig eigenständig und unkontrolliert selbst schaffen, unterschieden werden. Im Alltag junger Menschen sind Freiräume von Bedeutung und daher auch im formalen Bildungskontext mitzudenken. Innerhalb des Sozialraums müssen Freiräume gerade unter dem Aspekt eines erweiterten Bildungsbegriffs thematisiert und umgesetzt werden.

Vielfalt leben, Benachteiligungen für junge Menschen mit Behinderungen entgegenwirken

Schulische und außerschulische Bildungsräume müssen für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen gleichermaßen zugänglich sein. Das Recht auf Inklusion und Teilhabe
bezieht sich auch auf das Leben außerhalb von Behörden, dem Arbeitsplatz, der Kindertagesstätte und der Schule. Es geht ebenso um Zugänge zu Freizeitangeboten, Ehrenamt, Kultur, Sport, politischen Ämtern usw. Die Trennung der Leistungssysteme des SGB VIII und des SGB XII verfestigt die oben genannten Tendenzen. Deshalb müssen die Leistungssysteme sich annähern – jenseits der Perspektive von Einsparungen. Individuelle Unterstützung durch persönliche Assistenzen oder Fahrdienste für Kinder und Jugendliche mit Einschränkungen werden vom SGB VIII nicht abgedeckt. Die nötigen Ressourcen und Kompetenzen, die es braucht, um angemessene Vorkehrungen für junge Menschen mit einem höheren Unterstützungsbedarf treffen zu können, sind in der Jugendhilfe und insbesondere in der Jugendarbeit bislang lediglich in geringem Umfang vorhanden. So stößt das Bestreben der Jugendarbeit, ihre Arbeit inklusiver zu gestalten, angesichts der getrennten Leistungssysteme an Grenzen.

Einbindung und Partizipation junger Menschen

Demokratische Strukturen in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen sind Grundlage für die Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben. Die Einbindung und Partizipation junger Menschen fördert ein demokratisches Miteinander. Sie haben ein Recht darauf, gehört zu werden und sich an allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen und mitzuentscheiden. Die generelle Verpflichtung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist durch gesetzlich festgeschriebene Vorgaben auf verschiedenen politischen Ebenen verankert (von der UN-Kinderrechtskonvention bis zum 3. AG KJHG NRW). Dieses Recht gilt es auch bei bildungspolitischen Entscheidungen umzusetzen. Bisher ist eine mäßige Einbindung und Ausrichtung an den individuellen Bedürfnissen junger Menschen und der Möglichkeit zur Selbstgestaltung der Bildungsbiografie zu verzeichnen. Das Mitbestimmen und Einbinden junger Menschen in Entscheidungsprozesse, die ihren Lebens- und Lernraum betreffen, ist unerlässlich – ob in der Schule, Hochschule, im Betrieb
oder außerhalb dieser Institutionen. Akteur_innen der Kinderund Jugendarbeit sind Expert_innen auf diesem Gebiet und müssen gemäß ihrem Selbstverständnis auch die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen einfordern. 

In Abgrenzung von parlamentarischen Systemen bietet die Kinder- und Jugendarbeit dabei ein Lernumfeld, in welchem gemeinschaftliche partizipative Strukturen entwickelt werden und jederzeit neu verhandelbar sind. Dies kann in Teilen auch auf formale Systeme übertragen werden.

Handlungsgrenzen der formalen Bildungseinrichtungen

Das formale Bildungssystem kann dem Bildungsauftrag alleine nicht mehr gerecht werden. Aufgrund von veränderten Herausforderungen bedarf es einer zunehmenden Adressat_innenorientierung auf die individuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in Schule, Universität und Ausbildungsort. So entstehen aktuell Bildungsungerechtigkeiten durch die Mehrgliedrigkeit des Schulsystems, die Größe der Lerngruppen, Lehrkräfte- und Fachkräftemangel sowie schwierige Bildungsübergänge etc. Hinzu kommen überfrachtete Stundenpläne und wenige Freiräume.

Herausforderungen für die Non-formale Bildung

Gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen und ihre (Selbst-)Bildung setzen eine Vielfalt an Bildungsangeboten, Bildungsorten und Personen voraus. Die Träger der Kinder- und Jugendarbeit sind mit ihrem eigenständigen Bildungsauftrag starke Partner_innen und Mitgestalter_innen vielseitiger anregungsreicher Bildungslandschaften. Ihre Fachkräfte verfügen über ein hohes Know-how in der Bildung von Netzwerken und zur Sicherung der Kommunikation. Auf kommunaler Ebene fehlt eine entsprechende kommunale Bildungsplanung. Die verschiedenen Systemlogiken, z.B. von Schule und Jugendarbeit, müssen dabei berücksichtigt werden (u.a. Subjektorientierung, Themenorientierung, zeitliche Rahmenbedingungen etc.). Eine Vielzahl von Angeboten
der Jugendarbeit beruht auf Ehrenamtlichkeit. Dies ist insbesondere eine (zeitliche) Herausforderung hinsichtlich der hauptamtlich organisierten Bildungsstrukturen und erschwert zusätzlich eine Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungsakteur_innen.

Fazit

Der „Zukunftsplan Bildungslandschaften“ zeigt, dass weiter an der Umsetzung von ganzheitlicher Bildung gearbeitet werden muss, da die Chance auf die Gestaltung einer ganzheitlichen, sozialen und bedarfsorientierten Bildung bislang noch nicht hinreichend genutzt wird.

In der Praxis rücken junge Menschen keineswegs in den Mittelpunkt – insbesondere den Bedürfnissen von Jugendlichen wird bislang kaum Aufmerksamkeit gewidmet. Ihre Entwicklung und Entfaltung bleibt hinter den Möglichkeiten zurück. Umso dringender ist die Beteiligung junger Menschen an der Gestaltung ihrer Bildung. 

Die durch das MKFFI geförderten Bildungslandschafts-Projekte geben Hinweise für eine stärker adressat_innen- und beteiligungsorientierte Gestaltung Kommunaler Bildungslandschaften, für eine substanzielle bildungsbereichsübergreifende Vernetzung sowie für adäquate Rahmenbedingungen, um diesem Anspruch gerecht werden zu können.

Dieses Ziel kann nicht alleine durch Schule, Hochschule und Ausbildungsstätte getragen werden – die Vielfalt der Bildungslandschaft ist gefragt. Gemeinsam als Bildungspartner_innen ist es machbar, ganzheitliche Bildung für junge Menschen zu ermöglichen. Die theoretischen Erläuterungen und die  praktischen Erfahrungen zeigen genau das: Ob Schule, Träger der Kinder- und Jugendarbeit oder Akteur_innen aus der Zivilgesellschaft – mit einer Zusammenarbeit in einer Bildungslandschaft tragen sie zur Entwicklung und Entfaltung junger Menschen bei. 

Die Diskussion des bestehenden Bildungsverständnisses muss in der Öffentlichkeit geführt werden. Gemeinsam kann ein neues Bild einer  Bildungslandschaft erarbeitet werden – jugendgerecht, nachhaltig und individuell. Das Wichtigste ist aber: Junge Menschen müssen im Mittelpunkt aller Überlegungen und Umsetzungen stehen. Und: Sie müssen mitentscheiden, mitbestimmen und mitwirken können.