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Verfahrensablauf bei Zuständigkeitswechsel

15.02.2020 LJA

Ergänzung zu den gesetzlichen Vorgaben als Empfehlung für Westfalen-Lippe

Die Arbeitshilfe „Verfahrensablauf bei Zuständigkeitswechsel“ dient der Vereinheitlichung von Fallabgaben bei Zuständigkeitswechseln gem. §§ 86 ff. SGB VIII.

In Ergänzung zu den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII haben sich die beteiligten Jugendämter des Arbeitskreises Wirtschaftliche Jugendhilfe auf diese Vereinbarung verständigt, die als Empfehlung für alle Jugendämter in Westfalen-Lippe dienen soll. Mit dieser Vereinbarung soll die vereinfachte Fallübergabe, die Sicherstellung einer durchgängigen Hilfeleistung sowie eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit der Jugendhilfeträger gewährleistet werden.