Neue Orientierungshilfe: Unterstützungsleistungen für Mütter und Väter mit Behinderungen
Selbstbestimmter Familienalltag
Welche Leistungen können Eltern mit Behinderungen bei Bedarf in Anspruch nehmen, damit ein möglichst selbstbestimmter Familienalltag gelingt? Zu dieser Frage haben das LWL-Landesjugendamt Westfalen und das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe – gemeinsam mit den beiden rheinländischen Pendants – eine Orientierungshilfe veröffentlicht. Sie klärt über das Leistungsspektrum der Jugend- und Eingliederungshilfe auf und gibt Hinweise für eine förderliche Zusammenarbeit.
Ausgangspunkt: Grundrecht auf Familie
Jeder Mensch hat das Recht eine Familie zu gründen. Kinder haben das Recht bei ihren Eltern aufzuwachsen. Diese Rechte gelten ungeteilt auch für Mütter und Väter mit Behinderungen und ihre Kinder. Damit Eltern und Kinder diese Grundrechte verwirklichen können, haben sie bei Bedarf Anspruch auf Unterstützung. Mit der Novellierung des SGB IX hat der Gesetzgeber erstmalig Assistenzleistungen für Eltern mit Behinderungen in § 113 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 78 Abs. 1 bis 3 SGB IX gesetzlich verankert. Leistungen zur Elternassistenz werden durch die Träger der Eingliederungshilfe gewährt und dienen der Unterstützung von Eltern mit Behinderungen zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenständigen Alltagsbewältigung bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder. Insbesondere die qualifizierte Elternassistenz trifft oft mit Leistungen nach dem SGB VIII, meist Hilfen zur Erziehung, zusammen.
Das wirft die Frage auf, welcher Leistungsträger für welche Leistungen zuständig ist und wie eine gute Zusammenarbeit von kommunalen Jugendämtern und den überörtlichen Trägern der Eingliederungshilfe gelingen kann – im Interesse einer bedarfsgerechten Unterstützung für die Familien. Mit diesen Fragen hat sich eine Arbeitsgruppe der überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe und der Landesjugendämter in NRW gemeinsam mit Jugendämtern und unter Mitwirkung von Leistungserbringern und Selbsthilfevertreter:innen beschäftigt und die Orientierungshilfe entwickelt.
Zielgruppe und Inhalte
Die Orientierungshilfe wendet sich an die fallführenden Fachkräfte in den Jugendämtern und den für die Gewährung von Eingliederungshilfen an Erwachsene zuständigen Abteilungen der beiden Landschaftsverbände sowie bei den Leistungserbringern. Sie hat das Ziel eine gut abgestimmte und ineinander verzahnte Leistungsgewährung zu unterstützen. Mit diesem Ziel informiert sie über
- zentrale fachliche und rechtliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen,
- gemeinsame fachliche Leitlinien der Jugend- und Eingliederungshilfe in der Unterstützung für Eltern mit Behinderungen,
- Angebotsformen und gesetzliche Vorgaben,
- das jeweilige Verfahren bei Erstkontakt zum Jugendamt bzw. zum überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe,
- Schnittstellen bei der Leistungsfeststellung und -Erbringung sowie im Kinderschutz.