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RS Nr. 1/2022: An die wirtschaftlichen Jugendhilfen der Jugendämter in Westfalen Lippe - Verwaltungskostenpauschale nach § 7 des 5. AG KJHG - Stichtagsmeldung zum 31.12.2021

04.01.2022 LJA

Aufforderung zur Meldung aller Fälle, für die am 31.12.2021 Jugendhilfe gewährt wurde, um eine fristgerechte Abschlagzahlung der Verwaltungskostenpauschale zum 01.03.2022 und 01.06.2022 nach dem KJHG sicherzustellen.