Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

RS Nr. 5/2022: KiBiz Endabrechnung für das Kindergartenjahr 2020/2021

22.02.2022 LJA

KiBiz Endabrechnung für das Kindergartenjahr 2020/2021

Hinweise zur Endabrechnung für das Kindergartenjahr 2020/2021 nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und der Durchführungsverordnung KiBiz (DVO KiBiz)

Das Modul „Endabrechnung 2020/2021“ steht in KiBiz.web ab dem 01.03.2022 zur Verfügung. Im Grundsatz bleiben die gewohnten Funktionen und Ansichten wie in der Endabrechnung des Vorjahres erhalten, nun im neuen Web 2.0-Layout. Zu den Änderungen im Vergleich zum Vorjahr 2019/2020, die im Wesentlichen aufgrund der Gesetzesänderung erforderlich waren, gebe ich folgende Hinweise:

 

I. Abrechnung der Kindertagespflege

Ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 sind gemäß § 24 Abs. 5 KiBiz Abweichungen beim Landeszuschuss zur Kindertagespflege zwischen der Anmeldung zum 15. März und der tatsächlichen Inanspruchnahme bei der Festsetzung der endgültigen Zahlungen zu berücksichtigen. Die Erfassung der tatsächlich in Anspruch genommenen Anzahl von Kindertagespflegeplätzen erfolgt wie gewohnt auf Jugendamtsebene im Reiter „Endabrechnung II / Übersicht“. Nachdem die Endabrechnung im Reiter „Übersicht/Freigabe“ gespeichert wurde, berechnet sich eine entsprechende Nachzahlung oder ein Rückforderungsanspruch.

II. Abrechnung der neuen Zuschüsse zur Qualifizierung, Fachberatung und Flexibilisierung der Betreuungszeiten

Im Reiter „Endabrechnung II / Übersicht“ wurden die neuen Fördertatbestände Qualifizierung nach § 46, Fachberatung nach § 47 und Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz ergänzt. Die aus den Leistungsbescheiden an die Einrichtungen vorhandenen Informationen werden, systemseitig summiert, dort ausgewiesen. Für den Teil der Zuschüsse, für den sich Informationen zur Bewilligung nicht bereits aus dem Modul Leistungsbescheid ergeben, da sie sich nicht auf Kindertageseinrichtungen beziehen, sind ergänzend in der Endabrechnung manuelle Angaben zum Umfang der Weiterleitung zu machen. Dies betrifft die Landeszuschüsse zur

  • QHB-Qualifizierung gem. § 46 Abs. 4 KiBiz,
  • Fachberatung für Kindertagespflege gem. § 47 KiBiz und
  • zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten, soweit sie nicht kita-bezogene Maßnahmen gem. § 48 KiBiz betreffen.


Falls sich daraus Rückforderungsansprüche des Landes ergeben, aktualisieren sich diese nach Betätigung des Speicherbuttons im Reiter „Übersicht/Freigabe“.

III. Abzugsbetrag gem. § 38 Abs. 5 KiBiz

Der Abzugsbetrag für kommunale Einrichtungen wurde in der Gesamtaufstellung im Reiter „Übersicht/Freigabe“ ergänzt. Er wird aufgeteilt nach dem jeweiligen Ergebnis der Endabrechnung I und Endabrechnung II ausgewiesen und fließt in die Gesamtsumme ein.

IV. Einrichtungsebene

In der Endabrechnung einer Einrichtung werden im Reiter „Endabrechnung II“ die gemäß § 4 Abs. 7 DVO bereits gemeldeten und verrechneten Beträge nun bereits systemseitig angezeigt, sodass keine Eingabe aus der Rolle des Jugendamtes mehr erforderlich ist. Lediglich im Reiter „Endabrechnung I, Abrechnung“ oder „Übersicht/Freigabe“ können, je nach Einzelfall, Angaben oder Änderungen erforderlich sein. Ansonsten dient die Ansicht der Endabrechnung einer Einrichtung im Wesentlichen der übersichtlicheren Darstellung zur Prüfung. Falls Fehler entdeckt werden, wären die entsprechenden Daten im Modul Monatsdaten (Kindpauschalen) bzw. im Modul neue Familienzentren oder im Modul Leistungsbescheid (übrige Fördertatbestände) zu korrigieren.
Ich weise an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass vor Freischaltung der Endabrechnung die Monatsdaten durch Sie als Jugendamt sorgfältig zu prüfen und mindestens stichprobenartig mit den Betreuungsverträgen abzugleichen sind (vgl. Rundschreiben Nr. 19/2019).

V. Weitere Informationen und Frist

Die bisherigen Datenexporte stehen Ihnen als Hilfestellung weiterhin zur Verfügung. Exporte mit Daten des gesamten Jugendamtsbezirks, gegliedert nach den einzelnen Einrichtungen, können Sie über 3 das Pfeilsymbol neben der Ampel der Gesamtfreigabe für das Jugendamt herunterladen. Insbesondere der dort zu findende Datenexport EA I-Kindpauschalen bietet vielfältige kita-bezogene Informationen zur Endabrechnung I, sowohl für die Abrechnungsebene Jugendamt-Einrichtung als auch für die Abrechnungsebene Landesjugendamt-Jugendamt.
Bitte beachten Sie für die Bearbeitung ebenfalls die Erläuterungen zu den Endabrechnungen der Vorjahre, insbesondere aus dem Rundschreiben Nr. 23/2017 sowie das KiBiz.web-Handbuch.
Gemäß § 33 Abs. 5 KiBiz ist die Endabrechnung bis zum 30.11.2021 vorzunehmen. Aufgrund der verspäteten Bereitstellung des Moduls und in Anbetracht des aktuell hohen Arbeitsaufkommens in Zusammenhang mit dem neuen Kindergartenjahr bitte ich um Vorlage bis zum 30.06.2022. Mit der Freigabe in KiBiz.web erzeugt sich automatisch eine Meldung. Bitte schicken Sie Frau Eilting diese Meldung rechtsverbindlich unterschrieben per Post oder per Fax (0251-591-275) zu.

Für diejenigen Jugendämter, die noch keinen Feststellungsbescheid über die Endabrechnung 2019/2020 von mir erhalten haben, ist eine Bearbeitung noch nicht möglich. In diesen Fällen bitte ich Sie, nach Feststellung der Endabrechnung des Vorjahres möglichst zeitnah die Endabrechnung 2020/2021 zu bearbeiten.