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RS Nr. 4/2022 - FAQ zur KiBiz-Fortschreibungsrate

11.02.2022 LJA

FAQ zur KiBiz-Fortschreibungsrate

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Liste häufig gestellter Fragen zur KiBiz-Fortschreibungsrate nach § 37 KiBiz (vergleiche Rundschreiben Nr. 39/2021 vom 27.12.2021) für das Kindergartenjahr 2022/2023 zur Verfügung gestellt.

In der angehängten FAQ finden Sie Antworten auf Fragen wie:

  • Warum wurde die alte Fortschreibungsrate von 1,5 % jährlich abgelöst?
  • In welcher Höhe werden die Kindpauschalen sowie weitere personalrelevante Zuschüsse des Kinderbildungsgesetzes gesteigert?
  • Wie wurde die Fortschreibungsrate berechnet?
  • und viele mehr.

Ihr Kontakt zu uns:

Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpersonen im LWL-Landesjugendamt Westfalen:

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