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RS Nr. 8/2025: Fortbildungsförderung für päd. Kräfte des Elementarbereichs im Jahr 2025

06.03.2025 LJA

An die Jugendämter in Westfalen-Lippe

Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs des Landes Nordrhein-Westfalen durch Fachbezogene Pauschalen (§ 29 Haushaltsgesetz NRW)
hier: Informationen zum Förderverfahren 2025
Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) vom 25.02.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs durch Fachbezogene Pauschalen erfolgt auch im Jahr 2025.

Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen den entsprechenden Erlass des MKJFGFI vom 25.02.2025 sowie die für das Jahr 2025 geltenden Fördergrundsätze und zwei FAQ-Listen mit ergänzenden In-formationen.

Ich weise darauf hin, dass Fortbildungen im Bereich der Alltagsintegrierten Sprachbildung ab dem Jahr 2025 nicht mehr zwingend von den vom Land zertifizierten Multiplikator:innen durchgeführt werden müssen. Fortbildungen im Bereich der Alltagsintegrierten Sprachbildung und den Verfahren zur Beobachtung und Dokumentation der Sprachentwicklung können ab 2025 von allen in besonderer Weise in diesem Themenschwerpunkt sowie in den jeweiligen Beobachtungsinstrumenten quali-fizierten Referent:innen durchgeführt werden. Die zertifizierten Multiplikator:innen stehen auch wei-terhin für Fortbildungen zur Verfügung.

Zudem sind mit der Aufnahme der Ziffer 2.7 nun auch Fortbildungen für pädagogische Kräfte förder-fähig, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Aufgaben der Praxisanleitung für sich in der Ausbildung befin-dende Personen sowie Berufseinsteiger:innen oder Quereinsteiger:innen übernehmen.

Die Abwicklung der Fachbezogenen Pauschale erfolgt weiterhin über das KiBiz.web-Modul „Fortbil-dungsmaßnahmen“. Ab dem Jahr 2025 sind die Mittel für die Fortbildungsbereiche der frühkindlichen Bildung (Ziffer 2.1 -2.7) und die Mittel für den Bereich Kinderschutz (Ziffer 2.8) im Rahmen Ihrer Be-willigung separat anzugeben. Auf diese Weise wird systemseitig sichergestellt, dass Mittel für die Themenfelder der frühkindlichen Bildung nicht für Fortbildungen im Kinderschutz genutzt werden und umgekehrt. Ich weise darauf hin, dass für den Fortbildungsbereich, für den keine Bewilligung erfolgt, zwingend 0,00 Euro als Bewilligungssumme anzugeben sind.

Einen Bescheid über die Ihnen zur Verfügung stehenden Pauschalmittel erhalten Sie in Kürze. Die Auszahlung der Mittel erfolgt wie bisher auch in zwei Raten zum 30.04.2025 und zum 31.10.2025, sofern der jeweilige Bescheid bestandskräftig ist.

Hinsichtlich der Weiterleitung der Mittel verweise ich auf den beiliegenden Erlass sowie auf mein Rundschreiben Nr. 12/2018 vom 22.05.2018.

Für Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gerne zur Verfügung:

Finanzielle Förderung:
Andreas Bönkhoff    0251/591-8570     andreas.boenkhoff@lwl.org
Silke Lindart              0251/591-4186      silke.lindart@lwl.org
Andrea Averbeck      0251/591-7689     andrea.averbeck@lwl.org

Inhaltliche Rückfragen zu den Qualifizierungsmaßnahmen:
Marco Lehmann       0251/591-1590    marco.lehmann@lwl.org

Mit freundlichen Grüßen

Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Im Auftrag
gez. Raphaela Eilting