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RS Nr. 4/2024: An die wirtschaftlichen Jugendhilfen der Jugendämter in Westfalen Lippe - Verwaltungskostenpauschale nach § 7 des 5. AG KJHG - Stichtagsmeldung zum 31.12.2023

03.01.2024 LJA

An die Jugendämter in Westfalen-Lippe

Verwaltungskostenpauschale nach § 7 des 5. AG KJHG
Stichtagsmeldung zum 31.12.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die nächsten Abschlagszahlungen der Verwaltungskostenpauschale zum 01.03.2024 und zum 01.06.2024 benötigen wir die Daten der Fälle, für die am Stichtag 31.12.2023 Jugendhilfe gewährt wurde.
Um eine fristgerechte Zahlung sicherzustellen, senden Sie uns bitte bis zum

31.01.2024

die Liste aller Fälle, für die am 31.12.2023 durch Ihr Jugendamt Jugendhilfe gewährt wurde (ein-schließlich FlüAG-Fälle). Um eine grundsätzliche Nachprüfbarkeit zu gewährleisten, ist die Meldung personenscharf vorzunehmen.

Bitte führen Sie in einer Liste den Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Ihr Aktenzeichen und – soweit vorhanden – das Aktenzeichen des LWL der zum Stichtag aktiven Fälle auf und bestäti-gen diese mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift. Eine Fehlanzeige ist notwendig.

Wir weisen Sie insbesondere darauf hin, dass Jungendhilfe über das 21. Lebensjahr hinaus nur in Einzelfällen eingeleitet wird.

Bitte teilen Sie uns für die Auszahlungen ein Kassenzeichen mit. Andernfalls erfolgen die Auszahlun-gen unter folgenden Kassenzeichen: VKP03_2024UMA und VKP06_2024UMA.

Gemäß § 7 Absatz 1 des 5. AG-KJHG NRW wird die Verwaltungskostenpauschale für alle jugendhilfe-rechtlichen Zuständigkeiten, bei denen Leistungen der Jugendhilfe gewährt werden und für die damit dem Grunde nach ein Kostenerstattungsanspruch besteht, ausgezahlt.

Die Anrechnung der Fälle erfolgt unabhängig davon, ob für diese bereits ein Antrag auf Kostener-stattung gestellt oder beschieden wurde oder mangels jugendhilferechtlichen Kostenerstattungs-möglichkeiten alternative Formen der Kostenerstattung realisiert werden (z.B. § 5 FlüAG) oder auch eine Kostenerstattung im Einzelfall ausgeschlossen ist.

Für die Auszahlung der Verwaltungskostenpauschale zum 01.03.2024 und 01.06.2024 werden alle jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten berücksichtigt, für die am Stichtag 31.12.2023 Jugendhilfe ge-leistet wird. Das bloße Führen einer (Amts-)Vormundschaft reicht hingegen nicht aus.

Bitte leiten Sie dieses Schreiben mit dieser Mail zeitnah an die zuständigen Stellen in Ihrem Jugend-amt weiter.
Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Herrn Mario Bastian 0251 591 4298, mario.bastian@lwl.org
Herrn Sebastian Rosenthal 0251 591 6104, sebastian.rosenthal@lwl.org
Herrn Eric Schouwstra 0251 591 4769, eric.schouwstra@lwl.org

Freundliche Grüße
im Auftrag
Mario Bastian, Sebastian Rosenthal, Eric Schouwstra