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RS Nr. 4/2023 Empfehlung zur Anpassung der Bekleidungspauschale durch die LAGÖF

14.02.2023 LJA

Empfehlung zur Anpassung der Bekleidungspauschale durch die LAGÖF

Mit E-Mail vom 14.11.2022 informierten wir Sie über die Empfehlung zur Anpassung der Bekleidungspauschale der Landesarbeitsgemeinschaft für öffentliche und freie Wohlfahrtspflege NRW (LAGÖF). Wie bekannt, ist die Bekleidungspauschale für junge Menschen in stationären Einrichtungen seit über 20 Jahren nicht angepasst worden und hat seit Beendigung des NRW-Rahmenvertrages nach § 78 f. SGB VIII und der damit nicht mehr existierenden Landeskommission keinen Ort der Bearbeitung.

Vor diesem Hintergrund hat sich die LAG ÖF mit ihrem Arbeitskreis Erziehungshilfe und ihrer Mitgliederversammlung mit der Thematik beschäftigt und im Ergebnis eine Angleichung der Bekleidungs-pauschale gemäß der Vorgaben des Regelbedarfsermittlungsgesetzes ab 01.01.2023 für sinnvoll erachtet. In der LAGÖF sind neben der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege auch die drei kommunalen Spitzenverbände aus NRW vertreten.

Die Einzelheiten entnehmen Sie den beigefügten Anlagen, mit der Bitte um Kenntnisnahme und interne Weiterleitung an die verantwortlichen Stellen.

Der Städte- und Gemeindebund hat in seinem Schnellbrief 21/2023 vom 19.01.2023 ergänzend empfohlen, für die jungen Volljährigen den Monatsbetrag anzuwenden, der auch für die Altersgruppe 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zur Anwendung kommt. Damit wird konkret empfohlen, den jungen Volljährigen eine monatliche Bekleidungspauschale in Höhe von 50,20 Euro zur Verfügung zu stellen.
Landkreistag und Städtetag haben hierzu ebenfalls gleichlautende Empfehlungen an die Mitgliedskörperschaften gerichtet.

Auch das LWL-Landesjugendamt Westfalen befürwortet die Umsetzung der Empfehlungen der LAGÖF, damit für sämtliche junge Menschen, die in stationären Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich des LWL-Landesjugendamtes Westfalen untergebracht sind, einheitliche Leistungen gewährt werden.

Ihr Kontakt zu uns:

Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpersonen im LWL-Landesjugendamt:

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