RS Nr. 38/2021 - Förderung von Kindertagesbetreuung nach dem KiBiz und der DVO KiBiz - Nachmeldung für Kinder mit Behinderung
RS Nr. 38/2021 - Förderung von Kindertagesbetreuung nach dem KiBiz und der DVO KiBiz - Nachmeldung für Kinder mit Behinderung
Nachmeldungen für Kinder mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege und für den Landeszuschuss zur Qualifizierung sowie Meldungen von nicht weiterbewilligten Landesmitteln nach § 4 Abs. 7 DVO KiBiz
Information über die Meldungen zum Termin 01.02.2022 für das Kindergartenjahr 2021/2022. Die Module zu Nr. 1 und Nr. 2 stehen ab 04.01.2022 in KiBiz.web zur Verfügung.
1. Nachmeldung von Landeszuschüssen zur Qualifizierung nach § 46 KiBiz
Gemäß § 1 Abs. 4 S. 4 DVO KiBiz können Landeszuschüsse zur Qualifizierung nach § 46 Abs. 2 bis 4 KiBiz zum 01.02.2022 nachgemeldet werden, soweit sie nicht im Antrag zum 15.03. berücksichtigt waren.
Das Modul ist aus einer Jugendamts-Rolle unter dem Menüpunkt „2021/2022“ in KiBiz.web zu finden. Die Erfassung von Daten erfolgt in der Einrichtungsliste: Nach Auswahl der betreffenden Kindertageseinrichtung kann die Anzahl der zusätzlichen Praktikumsplätze angegeben werden. Im Anschluss werden die Informationen in der Meldung nach Trägergruppen aggregiert ausgewiesen. Daneben ist es möglich, in der Meldung eine Anzahl von Tagespflegepersonen anzugeben, für die der QHB-Zuschuss beantragt werden soll.
Für weitere Hinweise und fachliche Erläuterungen wird auf das Rundschreiben Nr. 4/2021 verwiesen.
Meldungen, die nach dem 01.02.2022 in KiBiz.web freigegeben werden, werden für den nächsten Meldetermin 31.07.2022 berücksichtigt.
2. Meldung von nicht weiterbewilligten Landesmitteln nach § 4 Abs. 7 DVO KiBiz
Gemäß § 4 Abs. 7 DVO KiBiz sind bewilligte und ausgezahlte Landesmittel, die nicht durch Bewilligungen des Jugendamtes gebunden sind, zum Stichtag 01.02.2022 zu melden.
Die Erfassung von Daten erfolgt seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 einrichtungsscharf über die Einrichtungsliste: Nach Auswahl der entsprechenden Einrichtung können die zu erstattenden Mittel, aufgeteilt nach den einzelnen Fördertatbeständen, eingegeben werden. Als Hilfestellung können die Felder über das Betätigen der entsprechenden Buttons wahlweise mit der Differenz bzw. der halben Differenz zwischen Leistungsbescheid und Zuschussantrag vorbefüllt werden. Im Kommentarfeld sind Angaben zu Rückgabegrund, Rückgabezeitraum oder Gruppenkonstellation zu machen. Im Anschluss werden die Informationen in der Meldung nach Trägergruppen aggregiert ausgewiesen.
In der Gesamtübersicht ist es außerdem möglich, Mittel für plusKITAs und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, für Fachberatung für Kindertagespflegepersonen sowie Mittel zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten zurückzugeben. Zu letzterem wird darauf hingewiesen, dass nur der Landeszuschuss ohne den 25%igen Jugendamtsanteil anzugeben ist.
Für weitere technische Fragen wird auf das KiBiz.web-Handbuch und die KiBiz.web-Hotline 0208-778 99 88 0 verwiesen.
3. Nachmeldung für Kinder mit Behinderung
Landesmittel für Kinder, die in Kindertageseinrichtungen betreut werden, bei denen die Behinderung bzw. die drohende wesentliche Behinderung von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde und für die zum 15.03.2021 keine Kindpauschale als Kind mit Behinderung beantragt wurde, können gemäß § 1 Abs. 4 DVO KiBiz unterjährig nachgemeldet werden.
An diesem Modul finden derzeit noch Programmierungsarbeiten statt. Es folgt eine Information, sobald es zur Verfügung steht.
Die für den jeweiligen Jugendamtsbezirk erforderlichen Meldungen zu Nr. 1 und 2 sind spätestens am Dienstag, 01.02.2022 in KiBiz.web freizugeben. Die Meldung/en sollten nach Freigabe in KiBiz.web ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben auf dem Postweg oder per Fax (0251 591 275) an Barbara Thüner geschickt werden.