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RS Nr. 3/2022 - KiBiz Nachmeldung für Kinder mit Behinderung in KiTas und Kindertagespflege im KiGa-Jahr 2021/2022

25.01.2022 LJA

RS Nr. 3/2022 - KiBiz Nachmeldung für Kinder mit Behinderung in KiTas und Kindertagespflege im KiGa-Jahr 2021/2022

Wie in den vergangenen Jahren, ist auch in diesem Jahr eine Nachmeldung von Landesmitteln für Kinder mit (drohender) Behinderung in KiTas oder in der Kindertagespflege über KiBiz.web bis zum 25.02.2022 möglich.

Das Modul für die Nachmeldung von Kindern mit Behinderung für das Kindergartenjahr 2021/2022 steht ab dem 26.01.2022 in KiBiz.web zur Verfügung.

Landesmittel für Kinder, die in Kindertageseinrichtungen betreut werden, bei denen die Behinderung bzw. die drohende wesentliche Behinderung von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde und für die zum 15.03.2021 keine Kindpauschale als Kind mit Behinderung beantragt wurde, können wie in den vergangenen Jahren über KiBiz.web nachgemeldet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass anders als im Vorjahr nun bei Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Abzug bei den Landesmitteln gemäß § 38 Abs. 5 KiBiz in der Meldung bereits erkennbar ist.

Das Modul „Meldung KmB“ in KiBiz.web beinhaltet auch die Möglichkeit, eine Nachmeldung für Kinder mit Behinderung in Kindertagespflege vorzunehmen.

Sollte für den jeweiligen Jugendamtsbezirk eine Meldung erforderlich sein, ist diese aufgrund der verspäteten Bereitstellung des Moduls erst etwas später, somit bis spätestens Freitag, den 25.02.2022 in KiBiz.web freizugeben. Die rechtsverbindlich unterschriebene Meldung ist im Anschluss per Post oder per Fax (0251-591-275) an Barbara Thüner (Kontakt: siehe unten) zu senden. 

Meldungen, die nach dem 25.02.2022 in KiBiz.web freigegeben werden, werden für den nächsten Meldetermin 31.07.2022 berücksichtigt.

Im Hinblick auf die anderen beiden Meldungen zum Termin 01.02., nämlich die Nachmeldung des Landeszuschusses zur Qualifizierung gemäß § 46 KiBiz sowie die Meldung nicht weiterbewilligter Landesmittel gemäß § 4 Abs. 7 DVO KiBiz, wird auf das Rundschreiben Nr. 38/2021 vom 23.12.2021 verwiesen.

Für fachliche Fragen stehen die bekannten Ansprechpersonen gerne zur Verfügung

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