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RS Nr. 28/2022 Anpassung des WPF-Tagessatzes ab dem 01.01.2023

21.12.2022 LJA

Anpassung des WPF-Tagessatzes ab dem 01.01.2023

Mit dem beigefügten Runderlass, veröffentlicht im Ministerialblatt NRW am 21.12.2022, hat mich das Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) informiert, dass die Pauschalbeträge gem. § 39 Abs. 5 SGB VIII zum 01. Januar 2023 um rund 10,5 % erhöht werden.
Die Anpassung des Trägeranteils für das System der Westfälischen Pflegefamilien findet auf Grundlage der seit dem 01.02.2013 bestehenden Finanzierungssystematik statt. Aufgrund der hohen Anzahl der Träger und der Personalfluktuation hat der WPF-Trägerverbund im Jahre 2021 die Ist-Personalkosten in allen tagessatzrelevanten Bereichen (Beratung, Co-Beratung, Leitung, Verwaltung) erhoben. Die Ergebnisse dieser Erhebung sind Grundlage der Berechnung des Trägeranteils bei dem Tagessatz 2023.

Ausgehend von den Ist-Kosten 2021 wurden für die jeweiligen Berufsgruppen die tariflichen Entwicklungen im Jahr 2022, orientiert am TVöD, berücksichtigt. Dies umfasst sowohl die Tarifsteigerung ab 01.04.2022 in Höhe von 1,8 %, als auch den Tarifabschluss für den Sozial- und Erziehungsdienst, der ab dem 01.07.2022 insbesondere die monatliche Zulage in Höhe von 180 EUR für die Gehaltsgruppen S 11b und S 12 sowie S 14 und S 15 umfasst. Dieser Abschluss ist mit einem Satz von 4,9 % ausschließlich für die WPF-Berater:innen in der Tagessatzberechnung eingeflossen.
Unter Berücksichtigung der prospektiven Ausrichtung des WPF-Tagessatzes haben die WPF-Träger eine zu erwartende Tarifsteigerung für das Jahr 2023 von 5,0 % zugrunde gelegt.