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RS Nr.27/2022 - Anpassung der Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege gem. § 39 SGB VIII

21.12.2022 LJA

Anpassung der Pauschalbeiträge

Mit dem Runderlass, veröffentlicht im Ministerialblatt NRW vom 21.12.2022, informiert das Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, dass die Pauschalbeträge gem. § 39 Abs. 5 SGB VIII zum 01. Januar 2023 erhöht werden.