RS Nr. 25/2022 - Kita-Helfer:innen im Jahr 2023
Kita-Helfer:innen im Jahr 2023
Finanzielle Unterstützung für die Anstellung von Hilfskräften in Kindertageseinrichtungen („Kita-Helfer:innen“) im Zeitraum 01.01.2023-31.07.2023
Um den Anforderungen in Kindertageseinrichtungen und der Umsetzung der Hygienevorgaben weiterhin Rechnung zu tragen, hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Fortführung des Programms zur Förderung von Kita-Helfer:innen für nicht-pädagogische Arbeiten in Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum 01. Januar 2023 bis 31. Juli 2023 beschlossen.
Für diesen Zeitraum können somit Mittel beantragt werden zur Finanzierung neuer Kräfte sowie zur Weiterfinanzierung von Kräften, die bereits auf Grundlage der Zuschussprogramme 2020/2021 oder 2022 eingestellt wurden. Es können ebenfalls Mittel für die Aufstockung von Stunden bei vorhandenem Personal beantragt werden.
Im Wege einer Billigkeitsleistung nach § 53 Landeshaushaltsordnung NRW (LHO) können die Träger je Einrichtung einen Zuschuss von bis zu 13.200,00 Euro zur Finanzierung der Personalkosten der Kita-Helfer:innen erhalten.
Es handelt sich um ein separates Förderverfahren, so dass für den vorgenannten Zeitraum sowohl ein neuer Antrag zu stellen als auch ein weiterer Verwendungsnachweis vorzulegen ist.
Ihre Jugendamtsanträge reichen Sie bitte bis zum 15. Februar 2023 ein. Sollte in Einzelfällen eine Antragstellung bis zu diesem Termin nicht möglich sein, ist eine Antragstellung bis 31. Mai 2023 möglich. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Termin 31. Mai 2023 um eine Ausschlussfrist handelt. Anträge, die später beim Landesjugendamt eingehen, können nicht mehr bewilligt werden. Da die Billigkeitsleistungen zur Abmilderung der aktuellen Belastungen dienen sollen, empfehle ich, Anträge zeitgerecht zu stellen, damit eine zeitnahe Bewilligung und Auszahlung erfolgen kann.
Ich bitte Sie, wie bisher die Anträge der Träger zu bündeln und möglichst einen Gesamtantrag für Ihren Jugendamtsbezirk beim Landesjugendamt zu stellen. Eine ähnliche Empfehlung bietet sich auch für Ihre Träger an. Wie bei den bisherigen Programmen auch ist für die Antragstellung die Angabe von geplanten Kosten ausreichend. Weitere Belege sind im Rahmen der Antragstellung nicht einzureichen. Diese sind für gegebenenfalls später erfolgende Prüfungen jedoch beim Träger vorzuhalten. Für jede Einrichtung, für die Mittel beantragt werden, ist in der Excel-Tabelle eine eigene Zeile zu nutzen.