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RS Nr. 18/2022 - Finanzierung von Alltagshelfer:innen in Kitas im 2. Halbjahr 2022

11.07.2022 LJA

Finanzierung von Alltagshelfer:innen in Kitas im 2. Halbjahr 2022

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW) hat darüber informiert, dass die finanzielle Unterstützung aus Billigkeitsleistungen für die Anstellung von Alltagshelferinnen und -helfern in Kitas für den Zeitraum 01.08. bis 31.12.2022 verlängert wird.

Um das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen bei den pandemie-bezogenen Anforderungen (Desinfektion, Händewaschen, Essenszubereitung, Einhaltung von Abständen, Gruppentrennung) weiterhin zu entlasten, hat das Land Nordrhein-Westfalen nunmehr eine Fortführung des Programms für Alltagshelferinnen und -helfer für nicht-pädagogische Arbeiten bis zum 31. Dezember 2022 beschlossen.
Für den Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2022 können somit Mittel beantragt werden zur Finanzierung neuer Kräfte sowie zur Weiterfinanzierung von Kräften, die bereits auf Grundlage des Zuschussprogramms 2020/2021 und der ersten Hälfte dieses Jahres eingestellt wurden. Es können ebenfalls Mittel für die Aufstockung von Stunden bei vorhandenem Personal beantragt werden.
Im Wege einer Billigkeitsleistung nach § 53 Landeshaushaltsordnung NRW (LHO) können die Träger je Einrichtung einen Zuschuss von bis zu 9.450,00 Euro zur Finanzierung der Personalkosten der Alltagshelferinnen und -helfer erhalten.
Es handelt sich um ein separates Förderverfahren, so dass für den vorgenannten Zeitraum sowohl ein neuer Antrag zu stellen als auch ein weiterer Verwendungsnachweis vorzulegen ist.

Ihre Jugendamtsanträge reichen Sie bitte bis zum 15. September 2022 ein. Sollte in Einzelfällen eine Antragstellung bis zu diesem Termin nicht möglich sein, ist eine Antragstellung bis 31. Oktober 2022 möglich. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Termin 31. Oktober 2022 um eine Ausschlussfrist handelt. Anträge, die später beim Landesjugendamt eingehen, können nicht mehr bewilligt werden. Da die Billigkeitsleistungen zur Abmilderung der aktuellen Belastungen dienen sollen, empfehle ich, Anträge zeitgerecht zu stellen, damit eine zeitnahe Bewilligung und Auszahlung erfolgen kann.

Ich bitte Sie, wie bisher die Anträge der Träger zu bündeln und möglichst einen Gesamtantrag für Ihren Jugendamtsbezirk beim Landesjugendamt zu stellen. Eine ähnliche Empfehlung bietet sich auch für Ihre Träger an. Wie bei den bisherigen Programmen auch ist für die Antragstellung die Angabe von geplanten Kosten ausreichend. Weitere Belege sind im Rahmen der Antragstellung nicht einzureichen. Diese sind für gegebenenfalls später erfolgende Prüfungen jedoch beim Träger vorzuhalten. Für jede Einrichtung, für die Mittel beantragt werden, ist in der Excel-Tabelle eine eigene Zeile zu nutzen. Es ist ausreichend, wenn Sie den rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag einmal schicken, also entweder per Fax oder per Post. Bitte senden Sie die Excel-Liste (Antragsanlage) zusätzlich per E-Mail als xlsx-Datei an Frau Melanie Heisler (melanie.heisler@lwl.org).

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