RS Nr. 15/2024: Kindertageseinrichtungen | Landeseinheitliche Meldung nach § 47 Abs. 1 SGB VIII von geeigneten Fachkräften für die Eingliederungshilfe im Rahmen der Basisleistung I nach BTHG (laut Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX
An die Jugendämter in Westfalen-Lippe
Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen nach §§ 45 ff. SGB VIII -Tageseinrichtungen für Kinder-
Landeseinheitliche Meldung von Kräften im Rahmen der Basisleistung I
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 47 Abs. 1 SGB VIII müssen dem Landesjugendamt alle in Tageseinrichtungen für Kinder tätigen Kräfte in Form eines Personalbogens gemeldet werden.
Diese Meldepflicht gilt auch für das Personal im Rahmen der Basisleistung I.
Der Einsatz von geeigneten Fachkräften für die Eingliederungshilfe-finanzierten Stunden der Basisleitung I richtet sich nach der Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung - PersVO) aufgrund des § 54 Abs. 2 Nr. 8 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz).
Neben den Fachkräften im Teil 1 der Personalverordnung können nach Teil 2 u.a. Motopäd:innen und Therapeut:innen (Logopäd:innen, Physiotherapeut:innen und Ergotherapeut:innen) in der Kindertagesbetreuung auf Fachkraftstunden eingesetzt werden. In Einzelfällen können – mit Zustimmung des Trägers der Eingliederungshilfe – anstelle von Fachkräften auch Ergänzungskräfte nach der Personalverordnung und Nichtfachkräfte mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Eingliederungshilfe zur Erbringung der Eingliederungshilfe-finanzierten Stunden der Basisleitung I eingesetzt werden.
Folgender Funktionsschlüssel (Schlüssel 4) steht für die Stunden der Basisleitung I, welche ausschließlich aus Mitteln der Eingliederungshilfe finanziert werden, zur Verfügung:
- Schlüssel 436 - Zusätzliche Kraft gem. Basisleistung I nach BTHG (laut Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX i.V.m. § 79 SGB IX).
Um eine landeseinheitliche Bearbeitung zu gewährleisten, weise ich darauf hin, dass der oben genannte Schlüssel lediglich für die im Rahmen der Eingliederungshilfe finanzierten Stunden anzuwenden ist. Für Stunden der Basisleistung I, welche KiBiz-finanziert sind, wird u. a. der Schüssel 453 – Fachkraft – verwendet.
Bitte beachten Sie, die entsprechende Schlüsselung der KiBiz-finanzierten Stunden im Rahmen der Basisleistung I für Ergänzungskräfte und Nichtfachkräfte. Konkrete Schlüsselungsbeispiele entnehmen Sie der Anlage.
Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen
Im Auftrag
gez. Claudia Rauscher