RS Nr. 14/2024: Arbeitshilfe „Gesundheitliche Versorgung in der Kindertagesbetreuung“
An die Jugendämter in Westfalen-Lippe
Arbeitshilfe „Gesundheitliche Versorgung in der Kindertagesbetreuung“
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Landesjugendämter Westfalen und Rheinland bieten mit ihren Arbeitshilfen eine Orientierung zu verschiedenen Themen der Kindertagesbetreuung an.
Die Arbeitshilfe „Gesundheitliche Versorgung in der Kindertagesbetreuung“ wurde in Zusammenarbeit der beiden Landesjugendämter und mit Unterstützung durch die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung, der Verbraucherzentrale NRW und der Unfallkasse NRW grundlegend überarbeitet und erweitert (Vorgängerversion: „Medizinische und Pflegerische Versorgung in Kindertageseinrichtungen und der Medikamentengabe, Infektionsschutzgesetz (IfSG) und aktuelle Themen zur Gesundheit. Eine Orientierungshilfe für die Praxis“).
Diese Arbeitshilfe dient als Orientierung und Hilfestellung für den Aufbau von verlässlichen Strukturen und Verfahren im Themengebiet der gesundheitlichen Versorgung innerhalb der Kindertagesbetreuung.
Im Anhang der Arbeitshilfe sind Materialien zusammengestellt, die im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung in der Kindertagesbetreuung genutzt werden können. Ebenso wurden zu ausgewählten Gesundheitsthemen Reflexionsfragen zusammengestellt, um sich mit verschiedenen Aspekten intensiver auseinanderzusetzen. QR-Codes mit nützlichen Links weisen zu weiteren fachspezifischen Informationen.
Die Arbeitshilfe ist online unter dem folgenden Link abrufbar:
https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/neues/arbeitshilfe-gesundheitliche-versorgung-in-der-kindertagesbetreuung/
Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen
Im Auftrag
gez. Claudia Rauscher