RS Nr. 14/2022: Investitionsförderung Kindertagesbetreuung - Richtlinienanpassung - Verlängerung des Durchführungszeitraumes der Landesinvestitionsprogramme
Richtlinienanpassung - Verlängerung des Durchführungszeitraumes der Landesinvestitionsprogramme
Mit diesem Rundschreiben erhalten Sie Informationen über die Anpassung der "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege". Durch Runderlass vom 18. Mai 2022 wurde der Durchführungszeitraum der aktuellen Landesinvestitionsprogramme in Abstimmung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) mit dem Ministerium der Finanzen sowie dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung um ein Jahr verlängert.
Nach der bislang geltenden Förderrichtlinie mussten Investitionsmaßnahmen im Rahmen der Landesprogramme bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein. Der Durchführungszeitraum wird nun mit der Änderung der Förderrichtlinie bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Der diesem Rundschreiben beigefügte Runderlass wurde am 07. Juni 2022 im Ministerialblatt Nordrhein-Westfalen (MBl. NRW. Ausgabe 2022 Nr. 23 vom 07.06.2022 S. 418) veröffentlicht und ist am 08. Juni 2022 in Kraft getreten. Die Laufzeiten aller aktuellen investiven Förderprogramme zum Ausbau der Kindertagesbetreuung können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:
Art der Mittel | Programmname | Nummer der Richtlinie | Programmende |
Landesmittel | Rückflüsse aus fachbezogenen Pauschalen (LM 2016) | Nr. 2.1.2 | 31.12.2024 |
Landesmittel | Ü3-Investitionsprogramm (LM 2016/19) | Nr. 2.2 | 31.12.2024 |
Bundesmittel | Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020 | Nr. 2.3 | 30.06.2023 |
Landesmittel | Kita-Investitionsprogramm NRW 2025 | Nr. 2.4 | 31.12.2024 |
Bundesmittel | Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021 | Nr. 2.5 | 30.06.2023 |
Eine Verlängerung der Bewilligungs- und Durchführungszeiträume, über das Ende des jeweiligen Investitionsprogramms hinaus, ist nicht möglich. Die Maßnahmen müssen bis zu den genannten Zeitpunkten durchgeführt und abgeschlossen sein.