RS 13/2022 - Aufsichtsrechtliche Grundlagen: Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen
Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen
Die Landesjugendämter im Rheinland und in Westfalen-Lippe unterstützen durch die "Aufsichtsrechtlichen Grundlagen" Träger bei der Wahrnehmung ihrer Trägerverantwortung nach § 45 SGB VIII. Sie sollen Träger und von den Trägern beauftragte Leitungen von Kindertageseinrichtungen durch die aufgezeigten rechtlichen Grundlagen das Handeln in der Praxis erleichtern.
Die Landesjugendämter haben bis jetzt zu vier verschiedenen Themen Aufsichtsrechtliche Grundlagen entwickelt
- Umgang mit Meldungen gem. § 47 Satz 1 Nr.2 SGB VIII für Kindertageseinrichtungen
- Umgang mit personellen Unterbesetzungen
- Organisationale Schutzkonzepte in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche nach § 45 SGB VIII
- Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen
Die Aufsichtsrechtliche Grundlage zur Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen (Stand Januar 2022) gibt es thematisch als Arbeitshilfe schon seit 2013.
Sie wurde in enger Absprache und unter Mitwirkung der Unfallkasse NRW entwickelt, aktuell inhaltlich überarbeitet und sowohl rechtlich, wie auch pädagogisch aktualisiert. Sie soll eventuelle Konsequenzen bei einer Aufsichtspflichtverletzung in Bezug auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung gemäß § 45 SGB VIII aufzeigen und bei Lösungen dafür unterstützen.
Träger von Kindertageseinrichtungen haben bei der Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern deren größtmöglichen Schutz im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht zu sichern. Da Kinder vor allem im selbstbestimmten Spiel lernen, ihre Fähigkeiten einzuschätzen, hat der Träger einerseits die Aufgabe, die Kinder vor einer Selbstschädigung oder einer Schädigung durch Dritte zu bewahren sowie andererseits zu verhindern, dass sie ihrerseits Dritte schädigen. Die Aufsichtspflicht ist ein sogenannter unbestimmter Rechtsbegriff, der für jede Situation neu mit Inhalt zu füllen und zu bewerten ist. Durch viele Praxisbeispiele soll die Umsetzbarkeit in den täglichen Alltag einer Kindertageseinrichtung ermöglicht werden.