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RS Nr. 10/2024: Rücklagen gemäß § 40 KiBiz

26.02.2024 LJA

An die Jugendämter in Westfalen-Lippe

Rücklagen gemäß § 40 KiBiz
Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.02.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Anlage sende ich Ihnen den Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.02.2024 mit der Bitte um Kenntnisnahme. Der Erlass vom 21.11.2022, veröffentlicht mit meinem Rundschreiben Nr. 24/2022 vom 22.11.2022, wird mit Wirkung ab dem 01.08.2023 aufgehoben.

Für Rückfragen stehen die bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Im Auftrag
gez. Raphaela Eilting