RS Nr. 10/2023 Informationen zum Förderverfahren 2023
Informationen zum Förderverfahren 2023
Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs des Landes Nordrhein-Westfalen durch Fachbezogene Pauschalen (§ 29 Haushaltsgesetz NRW)
Die Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs durch Fachbezogene Pauschalen erfolgt auch im Jahr 2023.
Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen den entsprechenden Erlass des MKJFGFI vom 09.02.2023 sowie die für das Jahr 2023 geltenden Fördergrundsätze und zwei FAQ-Listen mit ergänzenden Informationen.
Neben der bereits im letzten Jahr erfolgten Erweiterung der Themen für förderfähige Fortbildungsmaßnahmen sind nun auch Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Kinderschutzkonzepten nach § 11 Abs. 2 und 4 Landeskinderschutzgesetz NRW förderfähig. Aus diesem Grund wurden die Fördersummen für 2023 erhöht.
Die Abwicklung der Fachbezogenen Pauschale erfolgt weiterhin über das KiBiz.web-Modul „Fortbildungsmaßnahmen“.
Einen Bescheid über die Ihnen zur Verfügung stehenden Pauschalmittel erhalten Sie in Kürze. Die Auszahlung der Mittel erfolgt wie bisher auch in zwei Raten zum 30.04.2023 und zum 31.10.2023, sofern der jeweilige Bescheid bestandskräftig ist.
Hinsichtlich der Weiterleitung der Mittel verweise ich auf den beiliegenden Erlass sowie auf mein Rundschreiben Nr. 12/2018 vom 22.05.2018.