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RS Nr. 6/2024: KiBiz-Zuschussantrag für KGJ 2024/2025

16.01.2024 LJA

An die Jugendämter in Westfalen-Lippe

Förderung von Kindertagesbetreuung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und der Durchführungsverordnung KiBiz (DVO KiBiz)
Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2024/2025
Meldungen von Strukturänderungen in KiBiz.web

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2024/2025 steht ab dem 19.01.2024 in KiBiz.web zur Verfügung.

Ich bitte Sie, die Mittelanmeldung entsprechend Ihrer Jugendhilfeplanung in KiBiz.web zu erstellen und dort spätestens am Freitag, 15.03.2024 (Ausschlussfrist gemäß § 1 DVO KiBiz) freizugeben. Der Antrag ist mir im Anschluss an die Freigabe rechtsverbindlich unterschrieben, entweder per Fax oder per Post, zuzuschicken.

Ich weise auf folgende Punkte hin:

I. Anpassung gemäß § 37 KiBiz
Die Fortschreibungsrate gemäß § 37 KiBiz wurde für das Kindergartenjahr 2024/2025 mit 9,65 % festgesetzt. Für die Zuschüsse zur Miete gilt entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex eine Fortschreibungsrate von 6,31 %. Ich verweise diesbezüglich auf mein Rundschreiben Nr. 36/2023 vom 20.12.2023.

Die Kindpauschalen sowie die Zuschüsse zur Kindertagespflege, Miete, Familienzentren, plusKITAs und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf werden in KiBiz.web entsprechend mit den erhöhten Sätzen ausgewiesen.

Die Fortschreibungsrate gemäß § 37 KiBiz gilt gemäß § 48 Abs. 3 KiBiz für den Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten entsprechend. Dies wird sich in KiBiz.web erst im Modul Leistungsbescheid und nicht im Modul Zuschussantrag zeigen, da hierfür kein Antrag beim Landesjugendamt erforderlich ist.

II. Formeller Beschluss zur Jugendhilfeplanung
Die finanzielle Förderung setzt – wie in den Vorjahren – die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus. Das Erfordernis eines formellen Beschlusses zur Jugendhilfeplanung bis zum 15.03. gilt sowohl für Kindertageseinrichtungen als auch für die Kindertagespflege.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf mein Rundschreiben Nr. 5/2021 vom 29.01.2021 und die darin enthaltenen Musteralternativen als Unterstützung für Ihre Beschlussvorlage.

III. Strukturänderungen
Strukturänderungen wie Trägerwechsel, neu anzulegende Einrichtungen oder zu löschende Einrichtungen, die für den Zuschussantrag des neuen Kindergartenjahres relevant sind, können im Menüpunkt „Strukturverwaltung“ vom Jugendamt gemeldet werden. Die Funktionsweise der Strukturänderungen ist unverändert im Vergleich zum Vorjahr.

Bitte melden Sie die Strukturänderungen spätestens bis zum 08.03.2024 in KiBiz.web, damit ich die Änderungen noch vor dem 15.03. bearbeiten und zur Umsetzung freigeben kann.

Für weitere technische Fragen verweise ich auf das KiBiz.web-Handbuch und die KiBiz.web-Hotline 0208-778 99 88 0.

Für Rückfragen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpersonen gerne zur Verfügung:

 Jugendamtsnummer   Ansprechperson   Telefon   E-Mail-Adresse
 000-052  Wolfgang Traub  8581  wolfgang.traub@lwl.org
 061-068  Gordon Klapper  8582  gordon.klapper@lwl.org
 070-074  Wolfgang Traub  8581  wolfgang.traub@lwl.org
 080-090  Raphaela Eilting  3195  raphaela.eilting@lwl.org
 100-143  Renate Wallbaum  4519  renate.wallbaum@lwl.org
 150-180  Raphaela Eilting  3195  raphaela.eilting@lwl.org
 190-200  Renate Wallbaum  4519  renate.wallbaum@lwl.org
 211-218  Wolfgang Traub  8581  wolfgang.traub@lwl.org
 220-223  Gordon Klapper  8582  gordon.klapper@lwl.org
 230-234  Raphaela Eilting  3195  raphaela.eilting@lwl.org
 235-277  Melanie Heisler  6366  melanie.heisler@lwl.org

 

Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Im Auftrag
gez. Raphaela Eilting