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RS Nr. 35/2023: Antragsverfahren der Brückenprojekte 2024

15.12.2023 LJA

An die Jugendämter in Westfalen-Lippe

Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund und in vergleichbaren Lebenslagen
hier: Verfahren zur Antragstellung für 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem beigefügten Schreiben vom 12.12.2023 informiert das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW) über die beabsichtigte Weiterführung der „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ („Brückenprojekte“) im Jahr 2024.

Maßnahmen, die bereits in 2023 bewilligt wurden und die in 2024 unverändert weitergeführt werden sollen, sollen wie in den Vorjahren – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers – zunächst vorrangig bewilligt werden. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um Fortsetzungsmaßnahmen im Sinne von Nr. 1.3.4 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (VV/VVG zu § 44 LHO NRW), sodass eine lückenlose Förderung grundsätzlich möglich ist, auch wenn bei Weiterführung der Maßnahme Anfang Januar 2024 noch kein Bescheid (oder noch nicht einmal ein Antrag) vorliegt. Insofern ist für diese Fälle keine Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns von mir erforderlich.

Für in 2024 neu startende Maßnahmen gilt folgendes: Die Maßnahme darf erst beginnen, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt bzw. hilfsweise eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn gemäß Nr. 1.3.1 der VVG zu § 44 LHO NRW erteilt wurde. Eine solche Genehmigung kann gleichzeitig mit Einreichen des Förderantrags bei mir beantragt werden.

Ich weise darauf hin, dass sich daraus kein Anspruch auf eine spätere Förderung des Projektes ergibt, weder dem Grunde noch der Höhe nach. Die Förderentscheidung wird nach pflichtgemäßem Ermessen auf Grundlage der verfügbaren Haushaltsmittel getroffen.

Entsprechende Anträge für Fortsetzungsmaßnahmen oder neue Maßnahmen reichen Sie bitte bis spätestens Freitag, 02. Februar 2024 per Post oder Fax ein. Bitte senden Sie die Anlage des Antrags (Excel-Tabelle) zusätzlich per E-Mail als xlsx-Datei an brueckenprojekte@lwl.org.

Die Antragsvordrucke sowie die Excel-Tabelle als Anlage zum Antrag sind diesem Rundschreiben beigefügt und können ebenfalls von der Homepage des LWL-Landesjugendamtes unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/finanzielle-foerderung/kindertagesbetreuung/

Der Antrag ist vollständig auszufüllen. Insbesondere die Projektkonzeption des Trägers (4.1 des Antragsformulars) muss aussagekräftig sein, um über den Antrag entscheiden zu können. Bitte beschränken Sie sich hier auf maximal zwei Seiten. In der Projektkonzeption sollte der Träger daher finsbesondere auf folgende Punkte kurz eingehen:

  • Maßnahmenart (Eltern-Kind-Gruppe / Spielgruppe mit oder ohne Eltern bzw. Eltern in Rufnähe / Spielgruppe mit erteilter Betriebserlaubnis / Kindertagespflege / Mobiles Angebot)
  • Zielgruppe
  • Alter der Kinder
  • Gruppengröße
  • Inhalte der pädagogischen Arbeit, Tagesabläufe
  • Räumlichkeiten
  • Durchführungszeiten
  • Personalausstattung und Qualifikation

Bitte denken Sie bei fortlaufenden Maßnahmen an die Angabe der Maßnahme-ID aus der Bewilligung des Jahres 2023. Das Verfahren zur Antragsstellung hat sich im Übrigen nicht geändert. Nähere Informationen hierzu finden Sie im LWL-Rundschreiben Nr. 14/2015 vom 4. Mai 2015. Die unverändert geltenden Fördergrundsätze sowie die aktualisierten FAQ sind als Anlage dieses Rundschreibens ebenfalls beigefügt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der E-Mail-Adresse brueckenprojekte@lwl.org gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Im Auftrag
gez. Raphaela Eilting