RS Nr. 32/2024: Jährliche Anpassung des Barbetrages (Taschengeld) ab 01.01.2025
An die Jugendämter in Westfalen-Lippe
Aufsicht und Beratung von Einrichtungen nach § 45 SGB VIII
Zahlung eines Barbetrages (Taschengeld ab 01.01.2025)
- i.R. der Hilfe zur Erziehung nach §§ 34 und 35 SGB VIII
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen nach § 35a Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII
- Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 39 Abs. 2 SGB VIII umfasst die Hilfe zur Erziehung für den o.g. Personenkreis auch einen angemes-senen Barbetrag zur persönlichen Verfügung.
Die jährliche Anpassung des Barbetrages/Taschengeldes richtet sich nach den Regelsätzen in der Sozial-hilfe nach SGB XII, die sich nach aktueller Auskunft des MAGS zum 01.01.2025 nicht verändern. Folglich hat der Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales – VI A 2 – 92.13.03-000006 - vom 10. November 2024 weiterhin Bestand.
Zum 01.01.2025 erfolgt somit keine Erhöhung der Barbeträge.
Demzufolge liegt der Barbetrag für junge Volljährige zum 01.01.2025 weiterhin bei 152,01 € monatlich.
Die Barbeträge für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bleiben ebenfalls zum 01.01.2025 wie folgt unverändert:
Stufe | Lebensalter | Euro |
---|---|---|
1 | Vom Beginn des 5. Lebensjahres bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (4 und 5 Jahre) |
7,30 |
2 | Im 7. Lebensjahr (6 Jahre) |
13,70 |
3 | Im 8. Lebensjahr (7 Jahre) |
20,30 |
4 | Im 9. Lebensjahr (8 Jahre) |
27,60 |
5 | Vom Beginn des 10. bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres (9 und 10 Jahre) |
34,10 |
6 | Im 12. Lebensjahr (11 Jahre) |
40,90 |
7 | Im 13. Lebensjahr (12 Jahre) |
47,90 |
8 | Im 14. Lebensjahr (13 Jahre) |
54,60 |
9 | Im 15. Lebensjahr (14 Jahre) |
72,60 |
10 | Im 16. Lebensjahr (15 Jahre) |
79,60 |
11 | Im 17. Lebensjahr (16 Jahre) |
94,50 |
12 | Im 18. Lebensjahr (17 Jahre) |
101,40 |
Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Im Auftrag
gez. Ali Atalay