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RS Nr. 27/2024: Unfallversicherungsschutz bei Brückenprojekten

29.07.2024 LJA

An die Jugendämter in Westfalen-Lippe

Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund und in vergleichbaren Lebenslagen (Brückenprojekte)

hier: Unfallversicherungsschutz bei Brückenprojekten - Satzungsänderung der Unfallkasse NRW

Meine Rund-E-Mails vom 08.01.2024 und 27.03.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem beigefügten Schreiben vom 24.07.2024 informiert das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW) über die Satzungsänderung der Unfallkasse NRW zum 01.01.2024.

In dem ebenfalls beigefügten Schreiben der Unfallkasse NRW vom 11.07.2024 wird die Satzungsänderung im Einzelnen erläutert. Bitte leiten Sie diese Informationen auch an die betroffenen Träger weiter.

Demnach besteht weiterhin ein Unfallversicherungsschutz für die betreuten Kinder in einem vom Land NRW geförderten stationären Brückenprojekt. Dabei besteht eine Aufenthaltsversicherung. Der Hin- und Rückweg sind nicht vom Versicherungsschutz eingeschlossen.

Für so genannte „mobile Angebote“ besteht nach der Satzungsänderung der Unfallkasse NRW kein Versicherungsschutz.

Im Übrigen verweise ich auf die beigefügten Schreiben.

Rückfragen zur Unfallversicherung im Einzelnen können direkt an die Unfallkasse NRW gerichtet werden an mitglieder@unfallkasse-nrw.de .

Für weitere Rückfragen zu dieser Förderung stehen wir Ihnen unter brueckenprojekte@lwl.org gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
i.A. gez.
Raphaela Eilting