Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

RS Nr. 1/2024: KiBiz-Meldungen bis zum 01.02.2024

03.01.2024 LJA

An die Jugendämter in Westfalen-Lippe

Förderung von Kindertagesbetreuung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und der Durchführungsverordnung KiBiz (DVO KiBiz) im Kindergartenjahr 2023/2024
Nachmeldungen für den Landeszuschuss zur Qualifizierung und für Kinder mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie Meldungen von nicht weiterbewilligten Landesmitteln

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend informiere ich Sie über die Meldungen zum Termin 01.02.2024 für das Kindergartenjahr 2023/2024. Die entsprechenden Module stehen in KiBiz.web voraussichtlich ab dem 05.01.2024 zur Verfügung.

1. Nachmeldung von Landeszuschüssen zur Qualifizierung nach § 46 KiBiz
Gemäß § 1 Abs. 4 S. 4 DVO KiBiz können Landeszuschüsse zur Qualifizierung nach § 46 Abs. 2 bis 4 KiBiz zum 01.02.2024 nachgemeldet werden, soweit sie nicht im Antrag zum 15.03.2023 berücksichtigt waren. Für weitere Erläuterungen verweise ich auf mein Rundschreiben Nr. 4/2021 vom 28.01.2021.

2. Nachmeldung für Kinder mit Behinderung nach § 1 Abs. 4 DVO KiBiz
Landesmittel für Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege betreut werden, bei denen die Behinderung bzw. die drohende wesentliche Behinderung von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde und für die zum 15.03.2023 keine Landesmittel als Kind mit Behinderung beantragt wurden, können, wie in den vergangenen Jahren, über KiBiz.web nachgemeldet werden.

3. Meldung von nicht weiterbewilligten Landesmitteln nach § 4 Abs. 7 DVO KiBiz
Gemäß § 4 Abs. 7 DVO KiBiz sind bewilligte und ausgezahlte Landesmittel, die nicht durch Bewilligungen des Jugendamtes gebunden sind, zu den Stichtagen 01.02.2024 und 31.07.2024 zu melden. Ich weise darauf hin, dass ich bei verspäteten Meldungen verpflichtet bin, eine Zinsprüfung vorzunehmen (siehe auch Rundschreiben Nr. 16/2022 vom 29.06.2022).

Für weitere technische Fragen verweise ich auf das KiBiz.web-Handbuch und die KiBiz.web-Hotline 0208-778 99 88 0.

Die für Ihren Jugendamtsbezirk erforderlichen Meldungen sind spätestens am Donnerstag, 01.02.2024 in KiBiz.web freizugeben. Meldungen zu Nr. 1 und Nr. 2, die nach diesem Termin in KiBiz.web freigegeben werden, werden für den nächsten Meldetermin 31.07.2024 berücksichtigt. Bitte schicken Sie mir die Meldung(en) rechtsverbindlich unterschrieben entweder per Fax (0251-591-275) oder per Post zu.

Für Rückfragen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Im Auftrag
gez. Raphaela Eilting