Reform des Familien- und Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung von häuslicher Gewalt
Empfehlungen des Deutschen Vereins
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat im September 2022 die Empfehlungen für eine Reform des Familien- und Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung von häuslicher Gewalt beschlossen.
Das Papier – an dem Mitarbeitende des LWL-Landesjugendamt Westfalen in einer Arbeitsgruppe mitgewirkt haben – enthält konkrete Empfehlungen für die Reformen, die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigt sind. Die Komplexität und die Dynamiken von Fällen häuslicher Gewalt stellen den Gesetzgeber vor große Herausforderungen. Da viele Taten nicht angezeigt werden, ist eine hinreichende Sensibilisierung und Qualifizierung sämtlicher am Reformprozess beteiligter Professionen notwendig.
Bei anstehenden Reformen muss sichergestellt werden, dass verfahrensrechtliche Regelungen und Entscheidungen, etwa bei familiengerichtlichen Verfahren zum Umgangsrecht, nicht mit dem Gewaltschutz kollidieren. Der Deutsche Verein weist hierbei ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei häuslicher Gewalt zum einen um geschlechtsspezifische Gewalt handelt und Kinder, die häusliche Gewalt an einem Elternteil miterleben, immer auch mitbetroffen sind. Zum anderen geht es ebenso darum, die eigenen Schutzansprüche des betroffenen Elternteils – in der überwiegenden Zahl der Mutter – und natürlich der Kinder zu berücksichtigen und sicherzustellen.
Konkret benennt der Deutsche Verein Handlungsbedarfe bei Fragen des Sorgerechts und des Umgangs, der Gestaltung des familiengerichtlichen Verfahrens sowie der Beratung und Unterstützung der Familien. An einigen Stellen wird auch eine entsprechende gesetzliche Klarstellung angeregt.