Arbeitshilfe Qualitätsstandards für Vormünder - Leistungsprofil des Amtsvormundes
Neue Qualitätsstandards geben Orientierung
Wenn Kinder und Jugendliche keine Eltern mehr haben, die sie vertreten können, übernimmt ein Vormund diese wichtige Aufgabe. Doch was bedeutet das genau? Und wie stellt man sicher, dass Vormünder ihre Aufgabe gut erfüllen? Die Antworten darauf liefert eine neue Arbeitshilfe des LVR-Landesjugendamtes Rheinland und des LWL-Landesjugendamtes Westfalen.
Am 1. Januar 2023 ist das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft getreten. Diese Reform war notwendig, um das System moderner und klarer zu gestalten. Sie stärkt die Rechte von Kindern und Jugendlichen und stellt sicher, dass ihre Interessen besser vertreten werden. Neue Aspekte sind dabei
- die sorgfältige Auswahl von Vormündern,
- die Stärkung der Personensorge,
- die Betonung der Rechte und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie
- die Priorisierung und Unterstützung ehrenamtlicher Vormundschaften.
Diese Neuerungen bedeuten nicht nur eine stärkere Anerkennung der Subjektstellung von Minderjährigen, sondern auch eine grundlegende Anpassung der organisatorischen Abläufe in Jugendämtern. Die Reform fordert eine klare Trennung zwischen Vormundschaft und anderen Aufgabenbereichen der Jugendämter und legt somit den Grundstein für eine gesteigerte Qualität in diesem sensiblen Tätigkeitsfeld.
Qualität steht auch im Mittelpunkt der Arbeitshilfe, die sich dabei auf drei wesentliche Aspekte konzentriert:
- Strukturqualität: Wie können organisatorische Rahmenbedingungen optimiert werden?
- Prozessqualität: Welche fachlichen Maßnahmen sind geeignet, um die Arbeit zu verbessern?
- Ergebnisqualität: Wie können die Erfolge der geleisteten Arbeit bewertet werden?