Qualitätsentwicklungsvereinbarung Ambulante Erziehungshilfen in Ahlen
Qualitätsentwicklungsvereinbarung
Ergebnisse eines durch das LWL-LJA begleiteten Projektes
Die Qualitätsvereinbarung ist das Ergebnis des Qualitätsdialoges zwischen sieben Trägern der freien Jugendhilfe in Ahlen und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Erarbeitung der Qualitätsvereinbarung erfolgte in einem moderierten, über 1 ½ Jahre konsensual geführten Dialog unter Mitarbeit vieler engagierter Fachkräfte der sieben Träger der freien Jugendhilfe mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Qualitätsvereinbarung bezieht sich auf die Ambulanten Erziehungshilfen in
Ahlen.
Sie stellt eine, für alle Fachkräfte der Träger der freien Jugendhilfe und des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, verbindliche Qualitätsvereinbarung für die Einleitung von Hilfen, den Prozess der Hilfeplanung mit Zielvereinbarungen und Überprüfungen sowie der Beendigung von Hilfen dar.
Des Weiteren macht diese Vereinbarung grundlegende Aussagen zu den Themen „Partizipation“ und „Qualität“, denen sich die Fachkräfte verpflichtet sehen.
Abgerundet wird die Vereinbarung durch gemeinsam erarbeitete Vordrucke, die für alle Fachkräfte verbindliche Arbeitsmaterialien darstellen.
Die Erstellung dieser Qualitätsvereinbarung fundiert auf der hohen Fachlichkeit der mitwirkenden Fachkräfte und der Bereitschaft, sich in einem mitunter kontrovers geführten Kommunikationsprozess anzunähern und zu konstruktiven Lösungen zu kommen.
Auf diese gute Basis der Kommunikation und Kooperation kann und wird aufgebaut werden, denn eine Qualitätsvereinbarung ist nicht statisch, sondern lebt mit der Weiterentwicklung. Auch hierzu sind Vereinbarungen getroffen worden.