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ProReVorm: Neues Vormundschafts- und Betreuungsrecht – Arbeitshilfe mit neuen Prozessen für das Jugendamt

19.01.2023 LJA

Neue Prozessbeschreibungen zur Aufgabenwahrnehmung im Jugendamt.

Die Arbeitshilfe stellt die neuen Regelungen dar und bietet konkrete Prozessbeschreibungen für die fachliche Aufgabenwahrnehmung von Amtsvormundschaft, Allgemeinem Sozialen Dienst und Pflegekinderdienst.

Die Arbeitshilfe ProReVorm ist das Ergebnis der Zusammenarbeit des LWL-Landesjugendamtes Westfalen, des LVR-Landesjugendamtes Rheinland, von sieben Jugendämtern aus NRW – jeweils vertreten durch die Fachdienste Amtsvormundschaft, Allgemeiner Sozialer Dienst und Pflegekinderdienst – und dem Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (IN/S/O) e.V. Als fachliche Begleitung konnte Frau Dr. Miriam Fritsche vom Vorstand des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft gewonnen werden. Die Arbeitshilfe ist mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt.

  • In der Einführung der Arbeitshilfe finden Sie zunächst einen Überblick zu den gesetzlichen Neuregelungen der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie zu den Auswirkungen auf die fachliche Aufgabenwahrnehmung im Jugendamt dargestellt.
  • Im zweiten Teil werden die Herangehensweise und die Zielsetzungen bei der Entwicklung der Prozessbeschreibungen erläutert.
  • Im dritten Teil finden Sie Prozessbeschreibungen und Workflows, die die fachliche Aufgabenwahrnehmung der oben genannten drei Fachdienste im Jugendamt nach den ab dem 01.01.2023 geltenden Regelungen in den §§ 53 ff. SGB VIII darstellen.

Bei den Prozessbeschreibungen wurden jeweils kenntlich gemacht, welcher Fachdienst diese Aufgabenwahrnehmung zu verantworten hat, welche Beteiligten einzubeziehen und welche Schnittstellen zu beachten sind. Außerdem wurden mittlere Bearbeitungszeiten aller Prozesse aufgenommen.