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Leitfaden zur Erstellung eines kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes (KJFP)

30.09.2024 LJA

Nützliches Instrument für die Fachberatung vor Ort

Seit 2006 sind die Jugendämter in NRW gemäß dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz verpflichtet, einen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. Der nächste Plan sollte spätestens nach den Kommunalwahlen im Herbst 2025 für die kommende Wahlperiode beschlossen werden. Er wird wie bisher die Ziele und Handlungsschwerpunkte der verschiedenen Bereiche der Jugendförderung, wie Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, festlegen und gleichzeitig Empfehlungen zu Querschnittsthemen entwickeln. Zudem sorgt er für eine politisch abgesicherte finanzielle Basis für die Träger bis 2030.

Mit diesem Leitfaden zur Erstellung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans möchten die Fachberatungen Jugendförderung und Jugendhilfeplanung des LWL-Landesjugendamtes Westfalen den Fachkräften der Jugendpflege und Jugendhilfeplanung in den örtlichen Jugendämtern ein nützliches Instrument an die Hand geben, um den Prozess der Fortschreibung des bestehenden Plans zu planen, zu strukturieren und umzusetzen. Die folgenden Fragen sollen als Orientierung dienen und Hinweise geben, wie die Evaluation des letzten Plans und die Planung des nächsten KJFP angegangen werden können. Dabei ist es wichtig, dass die Inhalte, die Ausgestaltung und der Erstellungsprozess des Plans von den örtlichen Gegebenheiten, Bedingungen, Zielen und Vorgaben abhängen.