Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Leitfaden und FAQ zum Umgang mit dem Coronavirus in der Kindertagesbetreuung

19.04.2022 LJA

Leitfaden und FAQ

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge, und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen aktualisierten Leitfaden und FAQ zum Umgang mit dem Coronavirus in der Kindertagesbetreuung veröffentlicht.

Allgemeine Hygienemaßnahmen in der Kindertagesbetreuung
Zur Verringerung von Infektionsrisiken bezogen auf das SARS-CoV-2-Virus sollten in der Kindertagesbetreuung im Rahmen des Regelbetriebs geeignete Vorkehrungen zur Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregelungen (AHA-Re-gelungen) und zur regelmäßigen Lüftung sichergestellt werden, soweit es mit den Aufgaben der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung vereinbar ist.
Die Arbeitgeber sind nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung weiterhin verpflichtet, auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz im betrieblichen Hygienekonzept festzulegen, ggf. anzupassen und umzusetzen. Die Entscheidung über erforderliche Maßnahmen treffen die Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung abhängig von örtlichen Infektionsgeschehen und tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren.

Gibt es eine Testpflicht in der Kindertagesbetreuung?
Nein.
Das Angebot von Tests zur freiwilligen Teilnahme bleibt selbstverständlich weiterhin möglich. Kinder können aber nicht verpflichtet werden, an einer Testung in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle teilzunehmen. Gleiches gilt für Beschäftigte und Kindertagespflegepersonen.

Gilt in der Kindertagesbetreuung eine Maskenpflicht?
Seit dem 2. April gilt auch in der Kindertagesbetreuung nach landesrechtlichen Regelungen keine grundsätzliche Maskenpflicht mehr, weder im Innen- noch im Außenbereich. Dies gilt für alle Personen, das heißt auch für Beschäftigte, Kindertagespflegepersonen, Eltern und andere Personen (Dritte) unabhängig von ihrem Impf- und Genesenenstatus.

Gibt es noch Zugangsbeschränkungen oder Betretungsverbote?
Nein. Die bisher geltenden landesrechtlich geregelten Zugangsbeschränkungen und Betretungsverbote in Räumlichkeiten der Kindertagesbetreuung gibt es nicht mehr. Dies gilt insbesondere auch für Eltern und nicht immunisierte Beschäftigte sowie Kindertagespflegepersonen.

Mein Kind zeigt Symptome.
Kranke Kinder gehören nicht in die Kita oder in die Kindertagespflegestelle. Kinder mit Fieber oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern und der Einrichtung oder Kindertagespflegestelle auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, sollen zum Schutz der Beschäftigten, der Kindertagespflegepersonen und der anderen Kinder in diesem Fall nicht betreut werden.

Für mein Kind liegt ein positiver Selbsttest vor.
Nach aktueller Lage gilt: Führen Sie bitte zeitnah einen Kontrolltest in Form eines PCR-Tests oder eines Schnelltests in einem Testzentrum durch. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses des Kontrolltests sollte Ihr Kind bestmöglich Kontakt zu anderen Personen vermeiden.