MKFFI legt den 11. Kinder- und Jugendbericht NRW vor
MKFFI legt 11. Kinder- und Jugendbericht NRW vor
Der 11. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung NRW stützt sich erstmalig auf breite Datenbasis.
Der mehr als 250 Seiten umfassende Bericht dokumentiert die Schwerpunkte der Kinder- und Jugendpolitik in der 17. Wahlperiode. Die Landesregierung ist gemäß § 24 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – AG- KJHG NW – gesetzlich verpflichtet, dem Landtag in jeder Wahlperiode einen Kinder- und Jugendbericht vorzulegen. Dieser soll eine Darstellung der wichtigsten Entwicklungs- tendenzen der Kinder- und Jugendhilfe im Lande unter Berücksichtigung allgemeiner Rahmenbedingungen sowie eine Zusammenfassung der landespolitischen Maß- nahmen und Leistungen für Kinder und Jugendliche im Berichtszeitraum enthalten. Er soll darüber hinaus einen Überblick über die kinder- und jugendpolitischen Zielvor- stellungen der Landesregierung geben.
Der vorliegende Bericht bezieht sich auf die Jahre von 2017 bis 2022. Seit 1969 beschäftigen sich die Kinder- und Jugendberichte in Nordrhein-Westfalen mit den Lebenswelten junger Menschen.
Der Lebensweltbezug bekommt im 11. Kinder- und Jugendbericht eine ganz neue Qualität. Erstmals wurden im Auftrag der Landesregierung vom Deutschen Jugendinstitut Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern aus 2.400 Haushalten mittels einer repräsentativen Umfrage über ihre Alltagswelten befragt.