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RS Nr. 17/2023: Qualitätsrahmen „Kompetenzprofil Inklusion“ – Weiterbildung für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen

05.06.2023 LJA

An die Jugendämter in Westfalen-Lippe

Qualitätsrahmen „Kompetenzprofil Inklusion“ für Bildungseinrichtungen
Weiterbildung für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die zunehmenden Herausforderungen in der inklusiven Kindertagesbetreuung setzen neue Kompetenzen und Qualitätsprofile der Fachkräfte und Kindertageseinrichtungen voraus und machen das Angebot von entsprechenden Weiterbildungsmöglichkeiten notwendig.

Mit diesem Rundschreiben sollen Bildungseinrichtungen über ein neues Rahmenkonzept für Fortbildungen im Bereich Inklusion informiert werden. Das „Kompetenzprofil Inklusion“ ist ein Curriculum mit einem landesweit standardisierten Qualitätsrahmen und ermöglicht Fortbildungsangebote mit großem Wiedererkennungswert. Es wurde in einer Arbeitsgemeinschaft mit Vertreter*innen der Freien Wohlfahrtspflege NRW sowie der Landesjugendämter LWL und LVR und mit Vertreter*innen der Kommunen entwickelt.

Auf Basis dieses Qualitätsrahmens können Bildungseinrichtungen ein flächendeckendes Weiterbildungsangebot in NRW anbieten, insbesondere durch eine mögliche gemeinsame Planung des Angebots mit anderen Bildungseinrichtungen. Ein großer Gestaltungsspielraum ermöglicht es, das Rahmenkonzept durch zusätzliche Module, entsprechend der Bedarfe vor Ort, anzupassen. Präsenz- und Onlineunterrichtsformate sind kombinierbar, um auch ländliche Gebiete einzubeziehen. Das Curriculum wird im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit dem Landesjugendamt Westfalen bzw. Rheinland kostenfrei zur Verfügung gestellt. Mit der Kooperation zwischen Bildungseinrichtungen und Landschaftsverbänden zur Umsetzung des Rahmenkonzepts in ein Weiterbildungsangebot zur Inklusion, wird die gemeinschaftliche Erarbeitung des Kompetenzprofils verdeutlicht. Mit dem Curriculum können Bildungsträger auf die hohe Nachfrage der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen reagieren und ihr Angebot kontinuierlich platzieren.

Das Curriculum kann von Bildungsträgern der freien Wohlfahrtspflege NRW und insbesondere deren vom Weiterbildungsgesetz NRW (WBG) anerkannten Bildungseinrichtungen umgesetzt werden. Darüber hinaus können auch mit öffentlichen und freien Trägern von Kindertageseinrichtungen sowie mit Spitzenverbänden von Kindertageseinrichtungen Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen werden. Die Landesjugendämter werden eine Liste aller kooperierenden Einrichtungen veröffentlichen und die Träger von Kindertageseinrichtun-gen über das Angebot informieren.

Fachkräften aus Kindertageseinrichtungen in NRW wird mit dem Kompetenzprofil Inklusion ein einheitliches und abgestimmtes Rahmenkonzept angeboten. Das modulare Fortbildungskonzept hat einen Mindestumfang von 100 Unterrichtseinheiten:

Modul 1 Inklusive Grundlagen kennen (16 UE) plus 4 Selbstlerneinheiten

Modul 2 Inklusive Kultur entwickeln (32 UE) plus 8 Selbstlerneinheiten

Modul 3 Inklusive Praxis leben (16 UE) plus 4 Selbstlerneinheiten

Modul 4 Individuelle Schwerpunkt (16 UE) plus 4 Selbstlerneinheiten je Schwerpunktthema

Neben verpflichtenden Weiterbildungsinhalten berücksichtigt das Curriculum auch individuelle Wahlmöglichkeiten zu Schwerpunktthemen. Fachkräfte können mit ihren Trägern Bedarfe absprechen und Kompetenzen ergänzen oder erweitern. Da es sich um eine berufsbegleitende Weiterbildung handelt, können darüber hinaus Lerninhalte durch den Praxisbezug direkt im eignen Arbeitskontext erprobt und reflektiert werden.

Überdies können Bildungseinrichtungen die Voraussetzungen nach dem TVöD für die Anerkennung als Facherzieher*in schaffen (Fort- bzw. Weiterbildung im Umfang von mindestens 160 Stunden), wenn z.B. vier verschiedene Schwerpunktthemen des Moduls 4 einschließlich Selbstlerneinheiten, oder Zusatzmodule angeboten werden.

Nach den Fördergrundsätzen 2023 des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs können zudem auch einzelne Schwerpunktthemen aus Modul 4 förderfähig sein, wenn sie einem Förderbereich zugeordnet werden können.

Sollten Sie als Träger oder Bildungseinrichtung der oben genannten Zielgruppe Interesse haben, das Kompetenzprofil Inklusion anzubieten, laden Vertreter*innen der Landesarbeits-gemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtpflege und die Landesjugendämter (LWL und LVR) Sie zur digitalen Informationsveranstaltung am 15.06.2023 von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr ein. Nach einem kurzen Überblick zum Kompetenzprofil Inklusion haben Sie die Möglichkeit, mit uns in den Austausch zu kommen.

Wir bitten Sie, das Rundschreiben in Ihren Strukturen an interessierte Bildungseinrichtungen weiterzuleiten.

Sie können sich über diesen Link zu der Veranstaltung anmelden:

https://lwl-bildung.de/details?seminar=47583

Mit freundlichen Grüßen

Der Direktor des Landschaftsverbandes

Im Auftrag

gez.

Marlies Silies