Qualitätsentwicklung im Kinderschutz – Anmeldung zu Pilotprojekt für Jugendämter in NRW ab sofort möglich
Pilotprojekt zur Umsetzung von § 8 des Landeskinderschutzgesetzes
Das Landeskinderschutzgesetz NRW sieht gemäß § 8 LKSG NRW die Durchführung eines verbindlichen landesweiten Qualitätsentwicklungsverfahrens vor, das die Jugendämter in der Wahrnehmung ihres Schutzauftrags unterstützen soll.
In einer Pilotphase soll dafür das Instrument der Fallanalyse entwickelt und erprobt werden. Für die Pilotphase zur Umsetzung von § 8 des Landeskinderschutzgesetzes NRW wurden leitend das Deutsche Jugendinstitut in Kooperation mit dem Institut für soziale Arbeit e. V. sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutzzentren bestimmt.
Am 19. Oktober 2023 fand die Kick-Off-Veranstaltung „Entwicklung und Erprobung von QE-Verfahren im Kinderschutz gemäß § 8 Landeskinderschutzgesetz NRW“ statt Neben der Vorstellung von Aufgabe, Auftrag und Projektverlauf wurden auch die Beteiligungsmöglichkeiten der Jugendämter vorgestellt und diskutiert (s. dazu die beigefügte Präsentation).
Das Interessenbekundungsverfahren ist nun gestartet. Insgesamt können 18 Pilotjugendämter daran teilnehmen. Die beteiligten Institute bitten interessierte Jugendämter, ihre Interessensbekundung bis zum 17.11.2023 an das Institut für soziale Arbeit e.V. über www.quek-pilot.de zu senden.
Informationen zum Vorhaben entnehmen Sie bitte der angehängten Präsentation.
Fragen beantwortet Ihnen Ilona Heuchel vom ISA (Ilona.Heuchel@isa-muenster.de).