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Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft – Bundesprogramm fördert Kinderbetreuung

03.08.2022 LJA

Kinder mit Migrationshintergrund (istock.com - FatCamera)

Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft – Bundesprogramm fördert Kinderbetreuung

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Anfang des Jahres 2022 das Förderprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“ auf den Weg gebracht.

Mit dem Bundesprogramm werden mehrere Ziele verfolgt:

• Die Teilnahme an einem Integrationskurs wird ermöglicht, da nicht schulpflichtige Kinder betreut werden können.

• Die gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit von Migrantinnen und Migranten wird mit dem Erwerb von Deutschkenntnissen und der Vermittlung von Kenntnissen über das Rechts- und Gesellschaftssystem gestärkt.

• Das niederschwellige Angebot der Kindertagespflege vor Ort schafft Vertrauen in die Strukturen der institutionellen Kindertagesbetreuung.

• Das Betreuungsangebot erleichtert den Übergang der Kinder in die Regelbetreuung.

• Neue Kindertagespflegepersonen können gewonnen werden (z. B. auch aus dem Feld der Kursabsolventinnen und –absolventen), bzw. es ergeben sich für bereits tätige Kindertagespflegepersonen neue berufliche Perspektiven.

Insgesamt können die Kursträger zwischen drei Modellen der Kinderbetreuung wählen. Um Anbietern von Integrationskursen den Zugang zum Bundesprogramm zu erleichtern, kann zudem ein Einstiegsmodell genutzt werden. Welches Modell gefördert werden kann, richtet sich nach den nachgewiesenen Bedarfen und den personellen Möglichkeiten.

Bei der Kinderbetreuung durch den Kursträger handelt es sich um ein subsidiäres Angebot, vorrangig sind reguläre Kinderbetreuungsangebote (Kita, Kindertagespflege) zu nutzen. Die Betreuung der Kinder findet entweder in den Räumen der Kindertagespflegeperson statt oder in anderen kindgerecht ausgestalteten Räumen, die sich in der Nähe des Kursangebotes befinden. Nachdem seit 2017 die Kinderbeaufsichtigung im Rahmen der Integrationskurse durch Honorarkräfte erfolgte, sollen die Kinder jetzt von einer kontinuierlichen Betreuung mit qualifizierten Betreuungspersonen profitieren. Kindertagespflege zeichnet sich besonders durch die kleine Kindergruppe und die Nähe zur Bindungsperson aus, die gerade für kleine Kinder von großer Bedeutung ist. Nicht die Beaufsichtigung der Kinder, sondern der Förderauftrag steht im Vordergrund. Ein pädagogisches Angebot soll die Kinder in ihrer Entwicklung begleitet, bilden und fördern.

Bereits seit langem gibt es in der Kindertagespflege unterschiedliche Betreuungssettings. Kindertagespflegepersonen können selbstständig tätig sein oder bei einem Träger angestellt werden. Diese Flexibilität der Kindertagespflege ist für die Kursträger von Vorteil, da sie nach Bedarf und in räumlicher Nähe ihr Angebot planen können. So ist auch eine Kooperation mit anderen Kursträgern möglich, um eine entsprechende Anzahl zu betreuender Kinder zu erreichen. Ebenso ist es möglich, mehrere Modelle miteinander zu kombinieren.

Qualifizierte Kindertagespflegeperson

Festanstellung einer qualifizierten Kindertagespflegeperson. Die Eingruppierung soll sich am TVöD orientieren (mindestens S4). Die laufende Geldleistung einer selbständigen Kindertagespflegeperson ist in jeder Kommune unterschiedlich hoch. Um einen Vergleichswert für die Eingruppierung zu erhalten, ist eine Beratung durch die Fachberatung Kindertagespflege sinnvoll. Vertraglich und pädagogisch wird jedes einzelnen Kindes zu einer bestimmten Kindertagespflegeperson zugeordnet. In Einzelfällen können bis zu 8 Betreuungsverträge geschlossen werden, eine Kindertagespflegeperson darf jedoch maximal 5 Kinder gleichzeitig betreuen. Voraussetzung für die Förderung ist eine durchschnittliche Betreuung von 5 Kindern bei einem Stellenumfang von 50 Prozent einer Vollzeitstelle und durchschnittlich 7,5 Kindern bei einem Stellenumfang von 75 %. Der Betreuungsrahmen ist immer von Montag bis Freitag zu den Kurszeiten. Angestellte Kindertagespflegepersonen benötigen nach 6 Stunden eine Pause (Arbeitszeitgesetz). Da sie für diese Zeit nicht vertreten werden können (vertragliche Zuordnung der Kinder) können die Kinder maximal 6 Stunden täglich betreut werden. Liegt der Betreuungsort nicht in direkter Nähe des Kursortes, muss das berücksichtigt werden. Förderfähig sind Personalausgaben für die Festanstellung von Kindertagespflegepersonen, die grundsätzlich mindestens 19 Stunden und maximal 30 Stunden pro Woche tätig sind und mindestens in bzw. analog zu TVöD S 4 eingruppiert werden. Die Bezuschussung erfolgt mit einem Betrag von bis zu 24.000 € pro Kalenderjahr (= 12 Monate bei 50% Stellenumfang) bzw. bis zu 36.000 € pro Kalenderjahr (=12 Monate bei 75% Stellenumfang).

Kindertagespflegeperson in der Qualifizierung

In diesem Modell werden geeignete Personen gewonnen, die begleitend zur Kinderbetreuung eine Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson innerhalb von 6 Monaten beginnen und dann während der Förderzeit eine Pflegeerlaubnis erteilt bekommen. Ab dem 01.08.2022 müssen Kindertagespflegepersonen in NRW, die erstmalig tätig werden, eine Qualifizierung nach dem QHB mit 300 Stunden absolvieren. Nähere Informationen kann die zuständige Fachberatung Kindertagespflege geben. Förderfähig sind Personalausgaben für die Festanstellung von Personen zur Kinderbetreuung, die grundsätzlich mindestens 19 Stunden und maximal 30 Stunden pro Woche tätig sind und mindestens in bzw. analog zu TVöD S 2 eingruppiert werden, solange sie die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson nicht absolviert haben. Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung und mit Nachweis der Pflegeerlaubnis sind die Kindertagespflegepersonen mindestens in bzw. analog zu TVöD S 4 einzugruppieren. Die Bezuschussung erfolgt bis zum Abschluss der Qualifizierung mit einem Betrag von bis zu 20.000 € pro Kalenderjahr (= 12 Monaten bei 50% Stellenumfang) bzw. bis zu 30.000 € pro Kalenderjahr (= 12 Monate bei 75% Stellenumfang). Die Bezuschussung erfolgt nach Abschluss der Qualifizierung und Nachweis der Pflegeerlaubnis mit einem Betrag von bis zu 24.000 € pro Kalenderjahr (= 12 Monate bei 50% Stellenumfang) bzw. bis zu 36.000 € (= 12 Monate bei 75% Stellenumfang). Die vom Arbeitgeber zu entrichtenden Teilnahmegebühren für die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson werden mit einem Betrag bis zur Höhe von 3.000 € bezuschusst. In den Modellen 1 und 2 erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der real entstehenden Personalausgaben (Arbeitgeber-Brutto) für die im Projekt beschäftigten festangestellten Kindertagespflegepersonen.

Selbständige Kindertagespflegeperson

Die Kindertagespflegeperson betreut in ihren eigenen Räumlichkeiten und hat eine Pflegeerlaubnis. Sie hält bis zu zwei Plätze ausschließlich für Kinder von Teilnehmenden aus den Integrationskursen frei. Auch hier soll die Betreuung in räumlicher Nähe zum Kursort stattfinden. Der Kursträger schließt für die Belegplätze einen Kooperationsvertrag mit der Kindertagespflegeperson. Sie kann für mehrere Kursträger einen Platz reservieren. Förderfähig ist ein Entgelt in Höhe von 8,80 € pro Beaufsichtigungsstunde und Kind. Eine Beaufsichtigungsstunde umfasst 60 Minuten und beinhaltet sowohl die Beaufsichtigung während der Unterrichtseinheit des Integrationskurses (45 min) als auch die Vor- bzw. Nachbereitung, u. a. für Gespräche mit den Eltern in der Übergabezeit (15 min). Das reine Vorhalten eines nicht belegten Platzes zur Kinderbeaufsichtigung ist nicht förderfähig (keine Freihaltepauschale).

Umsetzungspauschale in den Modellen 1 bis 3 Für die administrativen Aufgaben der Vorhaben- und Personalverwaltung (z. B. Vertretungsausgaben im Krankheitsfall) und projektbezogene Sachausgaben (z. B. Ausstattung, Miete) wird eine Umsetzungspauschale in Höhe von 7 Prozent der im jeweiligen Modell entstehenden Personalausgaben (Modelle 1 und 2) bzw. Entgelte (Modell 3) gewährt.

Einstiegsmodell

Einstiegsmodell In den ersten 6 Monaten können wie bisher Honorarkräfte die Kinder betreuen. Ziel ist aber eine Umstellung auf die Modelle mit einer Betreuung durch Kindertagespflegepersonen. Daher muss ab dem 7. Monat mindestens ein Teil des Kinderbetreuungsangebotes über die Modelle 1-3 erfolgen (Ausnahmen sind möglich). Förderfähig ist die geleistete Beaufsichtigung in Höhe von 6,00 € pro Unterrichtseinheit (à 45 min) und Kind. Die Zahlung erfolgt an den Kursträger. Hierin ist auch der Umsetzungs- und Verwaltungsaufwand des Kursträgers abgegolten. Es wird anteilig in 15 Minuten-Schritten abgerechnet. Pro Kurstag werden pauschal 30 Minuten Übergabezeit gefördert. Übergabezeiten sind die Zeiten, in denen die Kinder in die Obhut der Person zur Kinderbeaufsichtigung übergeben bzw. aus dieser übernommen werden.

Weitere Details

Ein Kooperationsvertrag zwischen Kursträger und öffentlichem Träger der Jugendhilfe macht deutlich, dass die Fachberatung die Kindertagesbetreuung unterstützend begleitet. Die angestellten Kindertagespflegepersonen erhalten eine Pflegeerlaubnis bezogen auf die Räumlichkeiten, die der Kursträger zur Verfügung stellt. Hier muss berücksichtigt werden, dass evtl. eine Nutzungsänderung oder Brandschutzvorgaben einen zeitlichen Vorlauf benötigen. Die Fachberatung Kindertagespflege überprüft abschließend, ob die Räume kindgerecht gestaltet und sicher sind. Im Laufe der Programmlaufzeit bis Ende 2023 ist zudem geplant, den programmteilnehmenden Kursträgern Angebote zum fachlichen Austausch und zur Vernetzung zu bieten.

Antragstellung

Antragsberechtigt sind die Kursträger, die zur Durchführung von Integrationskursen zugelassen sind. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und als Festbetragsfinanzierung gewährt. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Antrag muss eine Analyse zugrunde liegen, die den der Bedarf und das Ziel der Angebote sowie das geplante Vorgehen beschreibt:

• Darlegung des bisherigen Standes (Bedarfsanalyse auf Grundlage von Erfahrungs- oder Schätzwerten und Entscheidung welches Modell sich eignet)

• Konzeptentwicklung (Kinderbetreuungskonzept unter Berücksichtigung kommunaler und landesrechtlicher Voraussetzungen)

• Kooperationsvereinbarungen (u.a. mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Kindertagepflegeperson)

• Räumlichkeiten (Überprüfung der Räume durch die Fachberatung Kindertagespflege, evtl. Nutzungsänderungsantrag, Brandschutz)

• Qualifikation und ggf. Qualifizierung (Nachweis der Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson der betreuenden Personen)

Die Antragsstellung erfolgt in einem einstufigen Antragsverfahren. Der Antrag ist bei der vom BMFSFJ beauftragten Stelle einzureichen. Der Antrag auf Förderung ist generell vor Beginn der Kinderbeaufsichtigung zu stellen. Eine Förderung bereits begonnener Vorhaben ist nicht möglich. Die Fristen für die Beantragung werden gesondert bekanntgegeben. Eine Förderung erfolgt frühestens ab dem Tag der Entscheidung über den Förderantrag. Weitere Informationen zum Bundesprogramm erhalten die Träger unter https://integrationskurs-mit-kind.fruehe-chancen.de/ oder über die programmbegleitende Servicestelle:

• Per E-Mail unter service@integrations-kibe.de

• telefonisch unter 030-390 634 730 (fachlich-inhaltliche Beratung) oder

• 030-544 533 712 (finanztechnische Beratung).

Fazit

Flucht und Migration finden nicht nach einem festgelegten Zeitplan statt, daher kann es vorkommen, dass ein Kleinkind zunächst keinen Platz in einer regulären Kindertageseinrichtung erhält. Zudem muss eine fremde Kultur erst einmal kennengelernt werden und die Fremdbetreuung des Kindes stößt bei Eltern vielleicht auf anfängliche Skepsis. Um Eltern dennoch die Möglichkeit zu bieten an einem Integrationskurs teilzunehmen, ist die Kinderbetreuung durch das Angebot eines Kursträger eine gute Alternative. Die professionelle und liebevolle Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege findet in einer kleinen Gruppe statt und orientiert sich an den Bedürfnissen von Kleinkinder. Sie schafft Vertrauen bei den Eltern und baut Zugangshürden zur Kindertagesbetreuung ab. Das LWL-Landesjugendamt bietet Jugendämtern und freien Trägern in Westfalen-Lippe rechtliche, pädagogische und organisatorische Informationen zur Kindertagespflege. Bei Fragen zum Bundesprogramm wenden Sie sich bitte an die programmbegleitende Servicestelle.