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Hilfe für geflüchtete Minderjährige aus der Ukraine

07.03.2022 LJA

Kategorie: Ankündigungen & Infos

Schlagworte: Kinderschutz · Flucht

Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine, insbesondere geflüchtete Minderjährige

Schreiben des Staatssekretärs Andreas Bothe (MKFFI NRW) vom 04. März 2022

"Die erschütternden Bilder der Gewalt und Zerstörung in der Ukraine berühren uns alle zutiefst. Für uns ist klar: Den flüchtenden Menschen gilt es schnell zu helfen.
Die Unterstützung in der Gesellschaft, das Mitgefühl und die Solidarität mit der Ukraine sind in ganz Nordrhein-Westfalen enorm und beeindrucken mich sehr.

Die Fluchtbewegung ist dabei unübersichtlich und nicht planbar. Zum Teil erreichen die flüchtenden Menschen die Kommunen unangekündigt vor Ort. Besonders die flüchtenden Kinder bedürfen einer schnellen Unterbringung, um nach tagelanger, traumatisierender Flucht endlich etwas zur Ruhe kommen zu können.

Immer wieder hören wir auch von Evakuierungen ganzer Einrichtungen für Kinder (Kinderheime), die in Begleitung ihrer Betreuenden zu uns unterwegs sind. Bei diesen großen Gruppen besteht die besondere Herausforderung darin, sie nach Möglichkeit zunächst gemeinsam kommunal unterzubringen. Ich bitte Sie, sich sowohl auf kommunaler Ebene eng abzustimmen als auch uns als Land sowie die NRW-Landesjugendämter darüber zu informieren, wenn solche Aufnahmen geplant oder bereits erfolgt sind (ali.atalay@lwl.org; stephan.palm@lvr.de; fp-314@mkffi.nrw.de).

Die Jugendämter in NRW leisten eine wichtige und gute Arbeit – auch bei der Begleitung geflüchteter junger Menschen. Aktuell mit Blick auf Geflüchtete aus der Ukraine und insbesondere auf Kinder aus evakuierten Kinderheimen wird es wichtig sein, dass die Jugendämter in einem ersten Schritt dazu beitragen, dass diese Kinder und Jugendlichen gemäß ihres besonderen Schutzbedürfnisses untergebracht werden.

In einem zweiten Schritt sollte das Augenmerk darauf gerichtet werden, welchen konkreten Hilfebedarf die jungen Menschen haben, um hier die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Dabei sollte auch geprüft werden, ob es sich gegebenenfalls um unbegleitete Minderjährige handelt. Unbegleitete Minderjährige sind dann vorläufig in Obhut zu nehmen und die Landesstelle ist nach den bewährten Verfahren zu informieren. Die entsprechende Kontaktadresse lautet: landesstelle-nrw@lvr.de.

Mir ist sehr bewusst, dass die Herausforderungen bei Ihnen vor Ort gewaltig sind und der Bedarf nach geordneten Verfahren und Rechtssicherheit groß ist. Wir befinden uns daher im Austausch mit dem Bund und versuchen, im Rahmen der derzeitigen Möglichkeiten auf ein planvolles Verfahren hinzuwirken. Wir sind uns dabei unserer besonderen Verantwortung bewusst.

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre bereits jetzt so große Einsatz- und Hilfsbereitschaft!"