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Gesetzliche Betreuung nach einer Vormundschaft - Reflexionshilfe

09.02.2024 LJA

Aktualisiert aufgrund des neuen Betreuungsrechtes

Beim Übergang zwischen Jugend- und Erwachsenenalter steht für junge Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oftmals die Entscheidung an, ob sie nach einer Vormundschaft eine gesetzliche Betreuung benötigen und wünschen.

Lebt ein junger Mensch in einer Pflegefamilie und sind die Pflegeeltern Vormund, werden diese nicht selten damit konfrontiert, die gesetzliche Betreuung zu übernehmen.

Die Pflegeeltern müssen dann rechtzeitig und umfänglich über Voraussetzungen, Aufgaben und Rollen einer gesetzlichen Betreuung sowie die Unterschiede zwischen der Vormundschaft für einen minderjährigen Menschen und der gesetzlichen Betreuung für einen Erwachsenen müssen informiert werden. Dabei ist die Unterstützung durch Fachkräfte der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe erforderlich, um das Maß der selbstständigen Lebensführung zwischen Schutz und Selbstverantwortung für die Betroffenen zu gewährleisten.

Zu Januar 2023 wurde mit der großen Vormundschaftsreform auch das Betreuungsrecht verändert. Die Reflexionshilfe ist in dieser im Februar 2024 aktualisierten Fassung an die geänderten Normen angepasst worden.