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Förderung der Internationalen Jugendarbeit im Jahr 2025

19.09.2024 LJA

Viele kleine Flaggen unterschiedlicher Länder (51214957)

Förderung der Internationalen Jugendarbeit aus Bundesmitteln im Jahr 2025

Fördermöglichkeiten der internationalen Jugendarbeit aus dem KJP des Bundes und aus den Mitteln der Jugendwerke – alles zu Antragsfristen, Neuerungen und allgemeinen Hinweisen für 2025.

Die Jugendämter sind gebeten worden, die Termine zur Anmeldung/Beantragung von internationalen Jugendbegegnungen an die in Frage kommenden Träger möglichst kurzfristig weiterzugeben.

Die Anträge bitte ich unbedingt termingerecht einzureichen, da nicht termingerecht vorgelegte Anträge von Seiten der jeweiligen Geldgeber abgelehnt werden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Förderbereiche bzw. Termine:

1. Bundesmittel / Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP Bund)

1.1 Antragsfristen

  • Maßnahmen mit Israel und Tschechien

ConAct und Tandem haben das System „SOWA/OASE“ eingeführt. Über „OASE“ können Letztempfänger Anträge online stellen und abrechnen. Eine Antragsstellung auf dem Postweg ist weiterhin möglich. Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, wird jedoch um Nutzung des onlineVerfahrens OASE gebeten. Für die Antragstellung bei Tandem nutzen Sie bitte den folgenden Link: http://oase.tandem-org.de:27888/oase/#oase_root.

Für die Antragstellung bei ConAct nutzen Sie bitte den folgenden Link: https://oase.conact-org.de:8545/oase/#oase_root. Bitte erstellen Sie einen nicht-personalisierten Account für ihre Einrichtung, sodass auch im Vertretungsfall oder bei Personalwechsel Anträge gestellt oder später abgerechnet werden können, da diese Account-gebunden sind.

Hier gilt als Antragsschluss der 03.09.2024.

Bitte beachten Sie bei deutsch-israelischen Maßnahmen: Die israelischen Partner müssen entsprechende Anträge beim Public Council in Tel-Aviv stellen, sonst können sie über den Fachausschuss nicht gefördert werden.

 

  • Maßnahmen mit China

Für Vorhaben mit China gilt als Antragsschluss der 04.10.2024.

Bis voraussichtlich 31.12.2025 können deutsche Staatsangehörige unter bestimmten Bedingungen visumfrei für Aufenthalte bis zu 15 Tagen in die VR China einreisen. Demnach entfällt die Zuwendungsfähigkeit des Visums für Reisen nach China, die nicht länger als 15 Tage dauern. Für Aufenthalte von mehr als 15 Tagen in China können nach VIII.3 RL-KJP Visakosten bis zu einer Höhe von 150 EUR bezuschusst und über den pauschalen Fahr- / Flugkostenzuschuss hinaus beantragt werden. Die jeweils aktuellen Einreisebestimmungen sind zu beachten.

 

  • Maßnahmen im Rahmen der längerfristigen Förderung

Für Vorhaben im Rahmen der längerfristigen Förderung – hierzu zählen Maßnahmen mit/in Ägypten, Belgien, Estland, Finnland, Großbritannien, Italien, Japan, Kasachstan, Lettland, Litauen, Marokko, Mongolei, Niederlande, „NUS-Staaten“ (z.B. Armenien oder Georgien), Palästina, Portugal, Slowakei, SOE (südosteuropäische Länder wie z.B. Bulgarien oder Rumänien), Spanien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, USA sowie multilaterale Maßnahmen und Maßnahmen des ehemaligen JPE-Programms (Jugendpolitische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern) – gilt als Antragsschluss der 17.11.2024.

 

  • Maßnahmen mit Russland

Informationen im Zusammenhang mit der Antragstellung für den Deutsch-Russischen Jugendaustausch lasse ich Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zukommen.

 

1.2 Allgemeine Regelungen zur Antragstellung

  • Für Förderungen im Rahmen des Länderverfahrens gilt bei Vorhaben mit den USA, China und den Ländern der längerfristigen Förderung: 

Für jede beantragte Maßnahme ist darzulegen, warum sie nicht den Richtlinien der Landesförderung entspricht und daher aus Mitteln des Bundes bezuschusst werden soll.

 

  • Für alle oben genannten Maßnahmen ist zu beachten:

Bei Maßnahmen, für die eine Förderung aus Bundes- und Landesmitteln beantragt wird, ist zu begründen, warum sie zusätzlich zur Landesförderung aus Bundesmitteln bezuschusst werden sollen.

Die Teilnahme öffentlich Bediensteter an Jugendbegegnungen oder Fachkräfteprogrammen ist nicht zuwendungsfähig.

Maßnahmen, die im Rahmen kommunaler und regionaler Partnerschaften vorgesehen sind, sind von der Förderung aus Bundesmitteln ausgeschlossen, sofern internationale Abkommen oder Vereinbarungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) dies nicht ausdrücklich zulassen.

 

1.3 Weitere Informationen

  • Statistik der internationalen Jugendarbeit

Zur Weiterentwicklung der Statistik der internationalen Jugendarbeit bitte ich Sie besonderes Augenmerk auf die Formblätter M zu richten. Wie bereits zu verschiedenen Anlässen und in verschiedenen Zusammenhängen dargestellt, hängt von der Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben die Verlässlichkeit der Statistik ab, die sowohl für das BMFSFJ als auch die Akteure der internationalen Jugendarbeit eine wichtige Argumentationshilfe darstellt.

Bei bilateralen Begegnungen im Ausland ist die Zahl der Teilnehmenden der Partnergruppe anzugeben. Bei multilateralen Begegnungen im Ausland, insbesondere bei Großveranstaltungen, ist die vom Veranstalter veröffentlichte Gesamtteilnehmendenzahl anzugeben. Auf eine Zuordnung zu den Ländern der ausländischen Teilnehmenden wird verzichtet, sofern der Veranstalter dazu keine Angaben veröffentlicht. Auf die Angaben des Anteils der Teilnehmerinnen („darunter weiblich“) sowie des Anteils in der Altersgruppe („darunter jugendliche TN v. 8 – 26 J.“) wird aus Gründen der Praktikabilität verzichtet.

 

  • Förderung von Begegnungen mit Chören, Musik- und Tanzgruppen

Für die Förderung von internationalen Begegnungen mit Chören, Musik- und Tanzgruppen wurden Kriterien zur Bewertung der Förderungswürdigkeit erarbeitet, die die besonderen Rahmenbedingungen bei Begegnungen von Ensembles berücksichtigen. Die Kriterien können unter http://www.bkj.de/ eingesehen oder bei der BKJ nachgefragt werden.

 

1.4 Allgemeine Hinweise zu den Bundes-/ KJP-Mitteln

Zu einem vollständigen Antrag gehören:

  • Antragsformular (Formblatt A2-AMB)
  • Formblatt S
  • geplantes Programm mit Tageseinteilung
  • Kosten- und Finanzierungsplan (AV-K1), sofern Sie auch Zuschläge für die Vorbereitung und Auswertung der Jugendaustauschmaßnahme beantragen, bitte ich Sie, die entsprechenden Kosten im Kosten- und Finanzierungsplan kenntlich zu machen / unter I.6 gesondert aufzuführen.
  • Formblätter AV3 und AV3K (für Kleinaktivitäten)

Aktuelle Antragsunterlagen können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums herunterladen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/richtlinien-des-kinder-und-jugendplans-des-bundes-133494

Die Antragsformulare für Israel finden Sie hier:  https://www.conact-org.de/foerderung/austauschprogramme/formulare

Die Antragsformulare für Tschechien finden Sie hier: https://www.tandem-org.de/foerderung/ausserschulisch/downloads.html

Gleichlautende Antragstellungen verschiedener Maßnahmen finden bei der Förderung keine Berücksichtigung. Das Gleiche gilt für kopierte Projektbeschreibungen bei IN- und OUT-Programmen.

 

  • Kompensation der durch Reisen verursachten CO2-Emissionen bei internationalen Begegnungsmaßnahmen
    Der im Bundesreisekostengesetz verwendete Begriff der „notwendigen Reisekosten“ ist dahingehend auszulegen, dass neben dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit bei der Wahl des Reisemittels auch umweltbezogene Aspekte anzuerkennen sind (§3 Abs. 1 S. 1 BRKG). Die geleisteten CO2-Kompensationen, die mit dem Erwerb eines Flugtickets für internationale Begegnungen im Ausland anfallen können, werden daher als förderfähig anerkannt.
     
  • Gleichlautende Antragstellungen verschiedener Maßnahmen finden bei der Förderung keine Berücksichtigung. Das Gleiche gilt für kopierte Projektbeschreibungen bei IN- und OUT-Programmen.
     
  • Antragsvorlage bei der zuständigen staatlichen Stelle des Partners
    Das BMFSFJ erachtet es als notwendig, dass die jeweilige ausländische Partnergruppe das Programmvorhaben ebenfalls der dort zuständigen staatlichen Stelle vorlegt, und zwar auch dann, wenn von der Partnerseite keine Förderung beantragt wird.

  • Trilaterale Programme (mit Beteiligung der Jugendwerke / Koordinierungsstellen)
    Bezüglich der Zuständigkeiten und Fördermöglichkeiten für trilaterale Programme mit Beteiligung der Jugendwerke oder der Koordinierungsbüros stehe ich Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

2. Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)

Bitte melden Sie die von Ihnen für 2025 geplanten Maßnahmen formlos bis zum 15.10.2024 bei mir an. Die Anmeldungen sollten folgende Angaben enthalten:

  • Name des französischen Partners,
  • geplanter Durchführungsort und –zeitraum,
  • Art der Unterbringung der Teilnehmenden,
  • geplante Anzahl der deutschen und französischen Teilnehmenden sowie der Betreuenden,
  • Höhe des beantragten Zuschusses.

Seit dem 01.01.2024 gelten neue Förderrichtlinien, in diesem Zusammenhang wurden auch die Formulare für Antrag und Verwendungsnachweis verändert. Bitte verwenden sie künftig nur noch die aktuell gültigen Formulare.

Die vollständigen Anträge auf Förderung deutsch-französischer Jugendbegegnungen sind mir spätestens bis zum 15.12.2024 vorzulegen. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nur nachrangig berücksichtigt werden. Eine Förderung ist dann nur möglich, wenn ausreichend Rest- oder Rücklaufmittel zur Verfügung stehen.

Mit dem Antrag ist ein Programmentwurf vorzulegen.

Anträge der Vorjahre hatten häufig einen touristischen Charakter. Hier fehlten oft gruppenpädagogische Aktivitäten, Sprachanimation oder ein konkretes Thema, mit dem sich die Teilnehmenden in Diskussionen und Workshops auseinandersetzen konnten. Das DFJW bietet dazu zahlreiche Fortbildungen an und stellt Materialien und Publikationen zur Verfügung.

Beachten Sie bitte hierbei das Zentralstellenverfahren: Antragsteller, die einem beim DFJW als Zentralstelle anerkannten Verband angehören, wenden sich bitte mit ihrem Antrag direkt an ihren bundeszentralen Verband.

Die Förderrichtlinien können auf der Homepage des DFJW eingesehen werden. Hier stehen auch die notwendigen Formulare zum Download sowie ein Rechner zur Ermittlung der Fahrtkostenzuschüsse bereit: https://www.dfjw.org, Suchfeld: Formulare

 

3. Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW)

Deutsch-polnische Veranstaltungen melden Sie bitte formlos (unter Angabe der wesentlichen Daten) bis zum 15.10.2024 bei mir an.

Den offiziellen, vollständigen Antrag bitte ich bis spätestens zum 01.02.2025 (bzw. drei Monate vor Beginn der Maßnahme, wenn diese vor dem 01.05.2025 beginnt) vorzulegen. Ich weise in Ihrem eigenen Interesse darauf hin, dass Anträge, die nach dem 01.03.2025 eingehen, nur noch nachrangig berücksichtigt werden können. Eine Förderung ist dann nur möglich, wenn ausreichend Rest- oder Rücklaufmittel zur Verfügung stehen.

Das o.g. Zentralstellenverfahren gilt auch hier, auch wenn sich die beiden Jugendwerke zum Teil unterschiedlicher Zentralstellen bedienen.

Die Förderrichtlinien können auf der Homepage des DPJW eingesehen werden. Hier stehen ebenfalls die notwendigen Formulare zum Download sowie ein Rechner zur Ermittlung der Fahrtkostenzuschüsse bereit: https://dpjw.org/antrag/antrag-ausfuellen/ bzw. https://dpjw.org/reisekosten/

Sie können Ihren Antrag auch online über das OASE-Portal stellen, nutzen Sie dazu bitte den Button „Antrag online“ auf der Startseite.

4. Deutsch-Griechisches Jugendwerk (DGJW)

Der Antrag besteht aus:

  • einem von beiden Partnerorganisationen im Original unterschriebenen Antragsformular,
  • dem Programm der Begegnung,
  • Informationen über die pädagogische / internationale Erfahrung und Qualifikation der Betreuungspersonen,
  • einem Ausdruck der Strecke (z.B. von Google Maps oder Falk.de).

Das Antragsformular sowie weitere Informationen über die Antragstellung finden Sie auf der Seite des DGJW: https://dgjw-egin.org/antrag-stellen/

Für die deutschen Träger gilt auch hier das Zentralstellenverfahren. Den mit der griechischen Partnerorganisation gemeinsam entwickelten Antrag reichen Sie bitte in deutscher Sprache bis zum 01.10.2024 hier ein. Zur Fristwahrung kann dies vorab per Email erfolgen. Der Antrag ist auf dem Postweg mit den originalen Unterschriften beider Partner unverzüglich bis spätestens 15.10.2024 nachzureichen. Der griechische Partner kann die Seite digital beglaubigt unterschreiben.

5. EU-Förderung aus dem Programm Erasmus+ Jugend in Aktion

Umfassende Infos zu diesem Programm finden Sie im Internet unter www.webforum-jugend.de. Es lohnt sich dazu auch immer, allein schon wegen der Komplexität des Förderprogramms, einen persönlichen Termin beim Bonner Büro „Jugend für Europa“ zu vereinbaren.

 

6. VISA

Aus gegebenem Anlass möchte ich auf das Merkblatt (Schengen-Visa in der internationalen Jugendarbeit) hinweisen und auf die darin aufgeführten Hinweise, die dazu beitragen sollen, das Visumsverfahren transparenter zu machen und für alle Beteiligten möglichst reibungslos zu gestalten: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/84756/7c83e79e46a00aac03afb03b80ada70a/merkblatt-schengen-visa-2015-data.pdf

Visa im internationalen Fachkräfte- und Jugendaustausch zu beantragen, bleibt für viele Träger der internationalen Jugendarbeit oftmals eine Herausforderung. Mithilfe des Online-Meldesystems von IJAB e.V. (https://ijab.de/themen/zugaenge-zu-internationaler-jugendarbeit/aktuelle-beitraege-zu-zugaengen-zu-internationaler-jugendarbeit/ijab-meldesystem-fuer-visa-probleme-im-jugendaustausch) sollen auftretende Probleme künftig systematisch erfasst werden. Hierdurch soll ein Überblick über die Situation gewonnen und Entwicklungen und Tendenzen im Bereich der Visa-Beantragung identifiziert und langfristig Lösungen gesucht werden.

Bitte beachten Sie: das Meldesystem kann keine Notfall-Unterstützung im Einzelfall sein. Hier ist Ihr direkter Weg zur Online-Erfassung: https://ijab.de/angebote-fuer-die-praxis/online-erfassung-fuer-visa-probleme/online-erfassung

7. Weitere Beratungsangebote:

Für inhaltliche und Verfahrensberatung zu Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit steht, neben den Landesjugendämtern, die „Servicestelle Internationale Jugendarbeit“ fachlich beratend zur Seite: http://www.servicestelle-ija-nrw.de/ oder per Email: servicestelle@aktuelles-forum.de

Für nähere Informationen und fachliche Beratung zum Jugendaustausch mit dem Zielland Türkei kann darüber hinaus die Deutsch-Türkische Jugendbrücke: https://jugendbruecke.de angefragt werden.

8. Hinweis zum Zentralstellenverfahren

Fragen zu den von den verschiedenen Geldgebern praktizierten Zentralstellenverfahren / Länderverfahren (welcher Träger hat wo zu beantragen?) beantworte ich gern.   

Ihr Kontakt zu uns