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Frühe Hilfen: Fördergrundsätze des Landes NRW 2024

06.03.2024 LJA

Fonds zur dauerhaften Sicherstellung der Frühen Hilfen

Zur dauerhaften Sicherstellung der Frühen Hilfen hat der Bund einen Fond eingerichtet.

Seit 2014 beträgt die bundesweite jährliche Fördersumme 51 Mio. Euro. NRW erhält aus dem Fond 10,3 Mio. Euro im Jahr, die an die Kommunen verteilt werden. Förderberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Die Fördergrundsätze für das Jahr 2024, eine Übersicht der Mittelverteilung pro Jugendamtsbezirk sowie eine aktualisierte FAQ-Liste zum Förderverfahren finden Sie auf den Seiten der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW.