BAG Landesjugendämter: Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung aktualisiert
Neunte Fassung ist echte Praxishilfe
Die Autor:innen der BAG Landesjugendämter verstehen die Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung nicht als Musterprogramm, sondern als echte Praxishilfe, die die Leser:innen bei ihrer Arbeit konstruktiv unterstützen. In allen zentralen Fragen beziehen die Empfehlungen Position und vertreten fachliche Haltungen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter hat im Mai 2022 auf ihrer 132. Arbeitstagung die neunte, grundlegend neu bearbeitete, Fassung der Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung beschlossen.
Die Empfehlungen richten sich vor allem an Adoptionsvermittlungsstellen und Familiengerichte. Sie berücksichtigt die gesetzlichen Veränderungen in der Adoptionspraxis, die durch das, am 01.04.2021 in Kraft getretene, "Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)" entstanden sind.
Das Adoptionshilfegesetz beinhaltet umfangreiche Änderungen insbesondere im Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG), im Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG) sowie im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Dabei hat sich der Bundesgesetzgeber von den Motiven bessere Beratung für alle Beteiligten, offener Umgang mit Adoptionen, Stärkung der Vermittlungsstrukturen sowie Eindämmung unbegleiteter Auslandsadoptionen leiten lassen. Auch viele Ideen und Forderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter zur Weiterentwicklung des Adoptionsrechts wurden in diesem Vorhaben aufgegriffen.
Die Empfehlungen wurden um die gesetzlichen Veränderungen sowie den damit verbundenen neuen Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstellen ergänzt und geben wichtige Hinweise für deren Umsetzung in die Praxis.
Der erweiterte Anhang enthält hilfreiche Musterformulare und Orientierungshilfen für die Aufgabenwahrnehmung in der Adoptionsvermittlung.
Die Neufassung der Empfehlungen finden Sie auf der Internetseite der BAG Landesjugendämter.