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Empfehlung „Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt“

17.01.2024 LJA

Kategorie: Veröffentlichungen

Schlagworte: Kinderschutz · Schutzauftrag · ASD

Ergänzende Empfehlung zum Schutzauftrag

Die in den letzten Jahren bekannt gewordenen Fälle der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche haben Entsetzen und Fassungslosigkeit ausgelöst. Welchen Auftrag und welche Handlungsmöglichkeiten haben die Jugendämter? Wie können Sie qualifiziert mit den häufig zu Beginn vagen Vermutungen sexualisierter Gewalt umgehen?

Die besondere Dynamik von Geheimhaltung, Leugnung und Manipulation gerade bei innerfamiliärer sexualisierter Gewalt macht oftmals ein in Teilen anderes Vorgehen als bei anderen Formen von Kindeswohlgefährdung erforderlich.

Aus diesem Grund haben die beiden NRW-Landesjugendämter die bestehende Empfehlung „Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII“ um eine weitere Empfehlung speziell zum Umgang mit Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ergänzt.

Die Empfehlung wurde von einer Arbeitsgruppe mit Fach- und Leitungskräften aus insgesamt elf Jugendämtern in NRW entwickelt. Sie soll die Qualitätsentwicklung in den Jugendämtern unterstützen und den Fach- und Leitungskräften in den Jugendämtern mehr Handlungssicherheit in diesem herausfordernden Arbeitsfeld geben.

Die Empfehlung gliedert sich in drei Teile. Der erste Teil führt in die Grundlagen ein. Der zweite Teil beschreibt die Ergebnis-, Prozess- und Strukturqualität des Verfahrens des Jugendamtes. Ergänzend dazu beschreibt der dritte Teil die Rahmenbedingungen der beiden gerichtlichen Verfahren, die im Kontext sexualisierter Gewalt eine bedeutende Rolle spielen können, zum einen das familiengerichtliche Verfahren nach § 1666 BGB und zum anderen das strafrechtliche Verfahren.

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